Vorlage - HIL/2019/133-01  

Betreff: Umgestaltung des B-Platzes in einen Kunstrasenplatz
hier: Antrag des TSV Hillerse
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
HIL/2019/133
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse
21.10.2021 
28. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Angebot Keller Tersch  
2021-06-14_Zuwendungsbescheid  
Zuwendungsbescheid Land  
Förderung PTJ  

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Umgestaltung des B-Platzes in einen Kunstrasenplatz wird zugestimmt.

2.  Dem im Sachverhalt dargestellten Finanzierungsplan wird vorbehaltlich der  Genehmigung der Fördermittel zugestimmt.

3.  Die Mehrkosten zur damaligen Kostenschätzung in Höhe von 130.000,00 €  (gegenfinanziert durch Fördermittel) werden zusätzlich im Haushalt 2022 eingestellt.

 


Sachverhalt:

 

Bezugnehmend auf den Beschluss vom 16.12.2019 des Gemeinderates Hillerse wurde im Jahr 2020 ein Fördermittelantrag beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport gestellt, dieser wurde allerdings erst im Juli 2021 positiv in einer Höhe von 387.759,00 € bewilligt.

In der Zwischenzeit konnten ergänzend zum o.g. Beschluss parallel Förderanträge beim Projektträger Jülich (PTJ) und beim Landkreis Gifhorn aufgrund der ab 01.01.2021 geltenden Sportstättenförderung gestellt werden. Der Förderantrag beim LK Gifhorn wurde bereits positiv mit der max. Fördersumme von 100.000,00 bewilligt.

Im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Förderung PTJ) gestaltet sich das Antragsverfahren mehrstufig. Zunächst waren Städte und Gemeinden aufgerufen, auf den Projektaufruf 2020 eine Interessenbekundung mit Projektskizze einzureichen. Nach Auswahl der zur Antragstellung vorgesehenen Kommunen durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beginnt das eigentliche Zuwendungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der Antrag der Gemeinde ausgewählt und es wurde eine max. Fördersumme von 350.000,00 € in Aussicht gestellt. 55 % der im Rahmen der Bundesförderung förderfähigen Kosten sind durch die Gemeinde zu tragen. Die Entscheidung über die beschlossene Landesförderung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Im weiteren Schritt fand ein Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde statt, bei dem das Vorhaben konkretisiert wurde. In diesem Gespräch wurde auch auf die Förderanträge des Landes und des Landkreises hingewiesen.

Auf Grundlage des Koordinierungsgesprächs hat die Gemeinde die Antrags- und Bauunterlagen erstellt, die seitens des Zuwendungsgebers geprüft werden.

Nach positiver Prüfung ist der Zuwendungsbescheid abzuwarten und das Vorhaben kann beginnen.

Aufgrund der zwei positiv entschiedenen Förderanträge sowie der Erfolgsaussicht des Förderantrags beim PTJ ist es zu einer „Überförderung“ des Antrages gekommen, so dass hier in Abstimmung mit den Fördermittelgebern der Finanzierungsplan nach den jeweils unterschiedlichen Förderbedingungen festzulegen und abzustimmen war, da sich die Förderungen nicht gegenseitig ausschließen.

In Abstimmung mit der PTJ als Träger der Bundesförderung wurde aufgrund der gestiegenen Material- und Lohnkosten sowie der erforderlichen Mittel für Planungsleistungen ein aktualisiertes Angebot der Fa. Keller Tersch eingeholt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 780.000,00 € (760.000 € Fa. Keller Tersch, 20.000 € Bodengutachten, FFH- Verträglichkeitsprügung etc.).

Die Bundesförderung greift hier nachrangig nach der Landes- und Landkreisförderung. Die Bundesförderung setzt jedoch eine Eigenbeteiligung der Gemeinde von 55 % an den restlichen förderfähigen Kosten voraus. Die Bundesförderung beläuft sich demzufolge auf 120.258 €.

Nach Abschluss der detaillierten Planung für die Umgestaltung des B-Platzes in einen Kunstrasenplatz konnte der Finanzierungsplan wie untenstehend aktualisiert werden.

Der Bauantrag mit den weiteren erforderlichen Unterlagen (Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung, Bodengutachten, FFH-Verträglichkeitsprüfung) befinden sich zurzeit in der Prüfung beim Landkreis Gifhorn. Die Entscheidung bleibt abzuwarten.

Der aktualisierte Finanzierungsplan setzt sich in Abstimmung mit den Fördermittelgebern wie folgt zusammen:

Gesamtkosten:          780.000,00 €

- TSV Eigenleistungen (nicht förderfähig)               -

- Landesförderung         387.759,00 €

- Sportstättenförderung LK Gifhorn       100.000,00 €

- TSV Barmittel                                           25.000,00 €

= Zwischensumme (förderfähig beim Bund)      267.241,00 €

- Bundesförderung 45 % (max. Fördersumme 325.000,00 €)             120.258,00 €

= Kommunaler Eigenanteil (55%)                                  146.983,00 €

 

Der durch Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 16.12.2019 begrenzte Eigenanteil der Gemeinde Hillerse in Höhe von 150.000,00 € wird nicht überschritten.

Um die Finanzierung sicherzustellen ist es erforderlich Mittel in Höhe von zusätzlich 130.000,00 € in den Haushalt 2022 einzustellen, die durch die Fördermittel gegenfinanziert werden.

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN


 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen. Im Haushalt 2022 der Gemeinde Hillerse wurden entsprechende Haushaltsmittel bisher nicht eingeplant. Bei Erhöhung der Mittel ist bei der I-Nr. I-022042403 der Ansatz entsprechend zu erhöhen.

 

 


Anlage/n:

Angebot Keller Tersch vom 09.07.2021

Zuwendungsbescheid Landkreis Gifhorn vom 14.06.2021

Zuwendungsbescheid Landesförderung vom 13.07.2021

E-Mail Projektträger Jülich vom 10.03.2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Angebot Keller Tersch (547 KB)      
Anlage 2 2 2021-06-14_Zuwendungsbescheid (210 KB)      
Anlage 3 3 Zuwendungsbescheid Land (1150 KB)      
Anlage 4 4 Förderung PTJ (39 KB)      
Stammbaum:
HIL/2019/133   Umgestaltung des B-Platzes in einen Kunstrasenplatz hier: Antrag des TSV Hillerse   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
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HIL/2019/133-02   Neukalkulation Allwetterplatz Hillerse   Erster Samtgemeinderat   Beschlussvorlage
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