Vorlage - HIL/2019/133-02  

Betreff: Neukalkulation Allwetterplatz Hillerse
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
HIL/2019/133
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
07.02.2023 
ABGESAGT !__ Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse      
20.02.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die für die Erstellung des Allwetterplatzes erforderlichen Mehrmittel in Höhe von 166.000,00  (einschließlich Planungs- und Genehmigungskosten) werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

2.

Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch zu nehmenden Restmitteln aus den Investitionsnummern des Baugebietes Schierkenweg Nordost (siehe Sachverhalt).

 


Sachverhalt:

 

Mit Vorlage HIL/2019/133-01 vom 29.09.2021 wurde in der Ratssitzung am 21.10.2021 der Umgestaltung des B-Platzes in einen Allwetterplatz zugestimmt und die erforderlichen Finanzierungsmittel in Höhe von 780.000,00  zur Verfügung gestellt.

 

Unter Berücksichtigung der drei möglichen Förderungen verblieb ein kommunaler Eigenanteil für die Erstellung des Allwetterplatzes in Höhe von 146.983,00 €.

 

In der Folge musste bereits im Mai 2022 für die abschließende Förderzusage eine Neukalkulation durchgeführt und eine neue Kostenschätzung beim Fördermittelgeber Bund abgegeben werden. Danach war mit Gesamtkostenr die Erstellung des Allwetterplatzes in Höhe von 824.000,00  zu rechnen.

 

Zusätzlicher Mittelbedarf wurde im Rahmen einer Eilentscheidung überplanmäßig zur Verfügung gestellt, um die Förderzusage zu erhalten.

 

Die seitens der Gemeinde in der Folge eingeleitete Ausschreibung musste aufgrund des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Gifhorn aufgehoben werden. Die dann erneute Ausschreibung war leider ebenfalls aufgrund der Prüfungsbemerkungen aufzuheben.

 

Zuschlagskriterium für die Ausschreibung war allein der Preis. Das zuschlagsfähige Angebot der letzten Ausschreibung lag bei einer Kostensumme von ca. 652.000,00  und damit 172.000,00  unter der letzten Kostenkalkulation.

 

Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurde im Prüfbericht unter anderem ausgeführt und darauf hingewiesen, dass aufgrund unklarer Beschreibungen im Leistungsverzeichnis im Rahmen der Bauausführung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit Nachträgen des Auftragnehmers im größeren monetären Umfang zu rechnen sein wird.

 

Verwaltungsseitig wurden die Verfahren aufgrund der Prüfungsanmerkungen des Landkreises Gifhorn aufgehoben.

 

r eine rechtssichere Vergabe wurde deshalb das Büro Kriewald Garten- und Landschaftsarchitektur Magdeburg, welches Erfahrungen im Bereich Bau von Allwetterplätzen besitzt, mit der Erstellung eines neuen umfassenden Leistungsverzeichnisses unter Beachtung der Vorgaben des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises beauftragt.

 

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktlage ist nach Berechnungen des ros mit Erstellungskosten des Allwetterplatzes in Höhe von ca. 950.000,00  zzgl. Planungs- und Genehmigungskosten zu rechnen. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 824.000,00  sind demzufolge nicht mehr auskömmlich.

 

Nach dem nun erstellten Leistungsverzeichnis ist die Steigerung aus folgenden Gründen nachvollziehbar.

 

In der damaligen Kostenschätzung ist teilweise neben der marktüblichen Preissteigerung nicht berücksichtigt, dass nach einer veranlassten zweiten Bodenbeprobung durchschnittlich mindestens 30 40 cm des Oberbodens für die Herstellung der Tragfähigkeit und Frostsicherheit des Platzes abgeschoben und durch Auftrag einer Trag- und Frostschutzschicht ausgeglichen werden muss. Ebenfalls sind die erforderlichen Vorgaben für die Regenwasserbehandlungsanlage detailliert berechnet.

 

Hinsichtlich des zuschlagsfähigen Angebotes im Rahmen der Ausschreibung in Höhe von ca. 652.000,00  sind die Unterschiede zu den jetzigen Herstellungskosten mit 338.000,00  noch größer. Neben den o. g. Ausführungen ist im Rahmen des Angebotes auch mit Einheitspreisen im Rahmen einer Mischkalkulation gearbeitet worden, was nach Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme zu erheblichen Nachforderungen der Firma hätte führen können. Dies hätte die Folge, dass die Angebotssumme in der Praxis nicht realistisch ist und die Maßnahme demzufolge im Ergebnis nach Schlussrechnung erheblich teurer und unkalkulierbar sein wird.

 

Aufgrund des nun fachlich fundiert erstellten Leistungsverzeichnisses stellt sich der Finanzierungsplan wie folgt dar:

 

Gesamtkosten: 990.000,00 

 

  • Landesförderung 387.759,00 
  • Sportstättenförderung LK Gifhorn 100.000,00 
  • TSV Barmittel 25.000,00 

 

= Zwischensumme (förderfähig beim Bund) 477.241,00 

abzgl. Bundesförderung 45 % (max. Fördersumme 325.000,00 ) 214.758,00 

 

Kommunaler Eigenanteil 262.483,00 

 

 

Da die Bundesförderung mangels Erreichen der maximalen Fördersumme den notwendigen Mittelmehrbedarf durch eine Erhöhung der Fördersumme teilweise abfedert, steigt der Eigenanteil der Gemeinde von ca. 150.000,00  auf nun ca. 263.000,00 €.

 

Demzufolge sind die erforderlichen Mehrmittel zur damaligen Beschlusslage für die Erstellung des Allwetterplatzes in Höhe von 126.000,00  zuzüglich der Planungs- und Genehmigungskosten in Höhe von geschätzt 40.000,00 , insgesamt also 166.000,00  überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

Eine Deckung dieses Mehrbedarfes kann erfolgen aus nicht verbrauchten Mitteln bei den Investitionsnummern I021852202 Infrastruktur Baugebiet Schierkenweg Nordost in Höhe von ca. 190.000,00 , I021854102 Kreisverkehr Hillerse in Höhe von ca. 17.000,00  und I021854103 Ausbau Hauptstraße Hillerse in Höhe von ca. 29.300,00 . Es handelt sich hier sämtlich um Ansätze aus der Mnahme „Erstellung des Baugebietes Schierkenweg Nordost“.

 

Die seitens der Gemeinde gestellten Förderanträge haben folgende Laufzeiten:

Landkreis Gifhorn: bis 31.12.2023

Bundesförderung: bis 31.12.2024

Landesförderung: bis 31.10.2023

 

Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme ist der mit dem TSV geschlossene Nutzungsvertrag über die Benutzung der Sportanlagen zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen. Die erforderlichen Mehrmittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt und können durch Minderausgaben bei Investitionsnummern des Baugebietes Schierkenweg Nordost gedeckt werden.

 

Die Erstellungskosten des Allwetterplatzes sind für die Dauer von 15 Jahren abzuschreiben. Die Abschreibung beträgt demzufolge 66.000,00  pro Jahr. Gegenzurechnen sind ertragswirksam die Auflösung der gewährten Zuschüsse (727.517,00 ) als Sonderposten ebenfalls über 15 Jahre mit 48.501,00 hrlich.

 

Der Platz führt also zu einer haushaltsmäßigen Mehrbelastung von 17.499,00  pro Jahr.

 

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

JA

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 


Anlage/n:

keine

Stammbaum:
HIL/2019/133   Umgestaltung des B-Platzes in einen Kunstrasenplatz hier: Antrag des TSV Hillerse   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
HIL/2019/133-01   Umgestaltung des B-Platzes in einen Kunstrasenplatz hier: Antrag des TSV Hillerse   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
HIL/2019/133-02   Neukalkulation Allwetterplatz Hillerse   Erster Samtgemeinderat   Beschlussvorlage
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