Vorlage - SGM/2021/019-06  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2021/019
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
26.01.2022 
Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
10.02.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Veränderungsliste  
Gesamtergebnishaushalt  
Gesamtfinanzhaushalt  

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Haushaltsplan und für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf 23.887.800 Euro

der ordentlichen Aufwendungen auf 26.355.500 Euro

 

der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro

der außerordentlichen Aufwendungen auf 5.000 Euro

 

2.              im Finanzhaushalt

              mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1              der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 22.864.900 Euro

2.2              der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.511.300 Euro

 

2.3              der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.300.500 Euro

2.4              der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 4.672.100 Euro

 

2.5              der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.371.600 Euro

2.6              der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.211.700 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 27.577.300 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 29.435.400 Euro

 

 

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.371.600 € festgesetzt.

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.693.500 € festgesetzt.

 

d)

Der chstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022

Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

e)

Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 11.469.400 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

35,30 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

f)

1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1

    KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 €    

    übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in

    Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste  

    sung ermitteln zu können.

 

2. Auszahlungs oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2

    NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000.000 € übersteigen

    und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-

    auszahlungen gegeben ist.

 

3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er

    den Betrag von 2.000.000 € übersteigt.

 

g) Das Investitionsprogramm wird wie im Haushaltsplan dargestellt beschlossen

 

 

 

 

 

Meinersen, 10.02.2022 ............................................

   Karin Single

   Samtgemeindebürgermeisterin

 

 


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegende Veränderungsliste.

 

 


Anlage/n:

Veränderungsliste

Gesamtergebnishaushalt

Gesamtfinanzhaushalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungsliste (165 KB)      
Anlage 2 2 Gesamtergebnishaushalt (10 KB)      
Anlage 3 3 Gesamtfinanzhaushalt (13 KB)      
Stammbaum:
SGM/2021/019   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2021/019-01   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022 in den Fachausschüssen hier: Bau- und Planungsausschuss - Fachbereich Planen, Bauen & Bauhof   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
SGM/2021/019-02   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022 in den Fachausschüssen hier: Bau- und Planungsausschuss - Gebäudemanagement   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2021/019-03   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022 in den Fachausschüssen hier: Schulausschuss   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2021/019-04   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022 in den Fachausschüssen hier: Fachausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2021/019-05   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022 in den Fachausschüssen; hier: Brandschutz-, Ordnungs- und Verkehrsausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2021/019-06   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
Nach oben springen