Vorlage - MEI/2024/186  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Ohof"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Umwelt-, Klima- und Bauausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
08.04.2024 
Sitzung des Umwelt-, Klima- und Bauausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Gebietsabgrenzung  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin wird dem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ohof“ aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Plangeltungsbereich beschlossen. Mit der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.

 

2. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält ein noch zu benennendes, fachkundiges Ingenieurbüro für Stadtplanung.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Solizer Deutschland GmbH aus Hamburg ist an die Gemeinde Meinersen herangetreten zwecks Ausweisung/Ansiedlung eines Solarparks im Ortsteil Ohof.

 

Die Antragstellerin plant dwestlich und westlich der bebauten Ortslage von Ohof die Errichtung großflächiger Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Dahingehend wird sich die eingereichte Bruttofläche von 42,3 ha im Laufe des Verfahrens reduzieren, sodass sich eine optimal zugeschnittene Fläche mit einer Baufeldgröße von 25 ha ergibt.

(Bezug: Beschlussvorlage MEI/2024/176)

 

Die Flächen entlang der Bahnstrecke Hannover-Wolfsburg sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Dahingehend ist die Initiierung einer Bauleitplanung (und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplans) aufgrund der planungsrechtlichen Privilegierung in der Regel nicht notwendig. Unter dieser Voraussetzung ist ein Antrag auf Baugenehmigung ausreichend.

(Bezug: § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b, bb) BauGB)

 

Der Flächennutzungsplan enthält für den beantragten Bereich keine Festsetzungen bzw. weist „Flächen für Wald“ aus; im regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) sind die Vorhabenflächen u.a. als Vorbehaltsflächen für Landwirtschaft und Wald ausgewiesen und einer anderen Nutzung grds. abwägungszugänglich.

 

r die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Verwaltungsseitig wird das Instrument des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gemäß § 12 BauGB vorgeschlagen, sodass insoweit nur das abgestimmte Vorhaben verwirklicht werden kann. Dazu notwendig ist im weiteren Verlauf die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrags, über die noch gesondert abgestimmt werden muss. Dahingehend regelt der aufzustellende Durchführungsvertrag u.a. die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin. Im Durchführungsvertrag ist auch die mögliche Wertschöpfung der Gemeinde bzw. der Gemeindebevölkerung zu regeln. Entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

 

Das Projekt wurde im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 15.11.2023 vorgestellt.

 

Im Vorfeld dazu erfolgte ein Grundsatzbeschluss der Samtgemeinde Meinersen, dass „jede Mitgliedsgemeinde die Möglichkeit erhalten soll, über die Anpassung des Flächennutzungsplanes 50 ha für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebiet ausweisen zu können“. Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage SGM/2023/151 verwiesen.

 

Hinweis:

 

Die Beschlüsse zwecks

 

  • Beauftragung der Verwaltung, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB (Bauleitplanverfahren, städtebaulicher Vertrag) einzuleiten

 

  • Beantragung der Aufnahme bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Meinersen

 

erfolgten bereits mit der Beschlussvorlage MEI/2024/176.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit Abschluss des Bauleitplanverfahrens kann eine finanzielle Beteiligung im Sinne des § 6 EEG 2023 erfolgen.

 

 


Anlage/n:

 

Gebietsabgrenzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebietsabgrenzung (338 KB)      
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