Vorlage - MEI/2024/187  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Meinersen-Nordost"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Umwelt-, Klima- und Bauausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
08.04.2024 
Sitzung des Umwelt-, Klima- und Bauausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Geltungsbereich  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin wird dem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Meinersen-Nordost aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Plangeltungsbereiches beschlossen. Mit der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.

 

2. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält ein noch zu benennendes, fachkundiges Ingenieurbüro für Stadtplanung.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die BayWa r.e. Solar Projects GmbH aus München ist an die Gemeinde Meinersen herangetreten zwecks Ausweisung/Ansiedlung eines Solarparks im Ortsteil Meinersen.

 

Die Antragstellerin plant nordöstlich des Gewerbegebiets „Dieckhorster Straße“ in Richtung Ettenbüttel die Errichtung großflächiger Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Beantragt wird eine Gesamtfläche von ca. 22,7 Hektar.

(Bezug: Beschlussvorlage MEI/2024/176)

 

Der Flächennutzungsplan enthält für den beantragten Bereich keine Festsetzungen; im regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) sind die Vorhabenflächen u.a. als Vorbehaltsflächen für Landwirtschaft ausgewiesen und einer anderen Nutzung grds. abwägungszugänglich.

 

Zusätzlich befinden sich die Vorhabenflächen tlw. im Landschaftsschutzgebiet „Gifhorner, Winkeler und Fahle Heide“ sowie im Trinkwasserschutzgebiet Ettenbüttel.

 

Für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Verwaltungsseitig wird das Instrument des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gemäß § 12 BauGB vorgeschlagen, sodass insoweit nur das abgestimmte Vorhaben verwirklicht werden kann. Dazu notwendig ist im weiteren Verlauf die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrags, über die noch gesondert abgestimmt werden muss. Dahingehend regelt der aufzustellende Durchführungsvertrag u.a. die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin. Im Durchführungsvertrag ist auch die mögliche Wertschöpfung der Gemeinde bzw. der Gemeindebevölkerung zu regeln. Entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

 

Das Projekt wurde im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 15.11.2023 vorgestellt.

 

Im Vorfeld dazu erfolgte ein Grundsatzbeschluss der Samtgemeinde Meinersen, dass „jede Mitgliedsgemeinde die Möglichkeit erhalten soll, über die Anpassung des Flächennutzungsplanes 50 ha für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebiet ausweisen zu können“. Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage SGM/2023/151 verwiesen.

 

Hinweis:

 

Die Beschlüsse zwecks

 

  • Beauftragung der Verwaltung, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB (Bauleitplanverfahren, städtebaulicher Vertrag) einzuleiten

 

  • Beantragung der Aufnahme bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Meinersen

 

erfolgten bereits mit der Beschlussvorlage MEI/2024/176.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit Abschluss des Bauleitplanverfahrens kann eine finanzielle Beteiligung im Sinne des § 6 EEG 2023 erfolgen.

 

 

 


Anlage/n:

Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (780 KB)      
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