2. Bürger*innenversammlung

Präsentationen vom 12. September 2022

DORFREGION MEINERSEN

Dorfentwicklung – warum?

Aufgabe der Dorfentwicklung ist es, die ländlichen Siedlungen in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, neuen funktionalen Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden. Voraussetzung für ein aktives Geschehen im Rahmen der Dorfentwicklung ist die Aufnahme in das Programm zur Förderung der Dorfentwicklung in Niedersachsen. In den Dörfern des Dorfentwicklungsprogramms werden Planungen, Umsetzungsbegleitung und Maßnahmen bezuschusst, die umfangreiche private und öffentliche Entwicklungsvorhaben initiieren. Darüber hinaus sollen Vorhaben angestoßen und auf den Weg gebracht werden, die auf der eher ideellen Ebene einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Lebens auf dem Lande leisten. Aktivierende Beteiligung und Einbindung der Betroffenen in den Planungsprozess bewirken ein hohes Maß an Identifikation und Nachhaltigkeit. Engagierte Planende, Politik und Verwaltung sowie eine motivierte Dorfbevölkerung sorgen so regelmäßig für eine erfolgreiche Umsetzung von Ideen und Initiativen. Neben der Beschäftigung mit dem eigenen Lebensumfeld „Dorf“ soll der Prozess der Dorfentwicklung dazu genutzt werden, einen neuen Blickwinkel auf sein Dorf zu bekommen. Nicht jedes Vorhaben muss neu gedacht werden. Wichtig ist, dass es auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten ist.

 

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden weiterhin öffentliche und private Maßnahmen. Zu den Privatmaßnahmen zählen:

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung Ortsbild prägender Gebäude, hierzu gehören insbesondere (ehemalig) land- und forstwirtschaftliche Gebäude (z.B. Türen, Toren, Fenster, Dächer, Fassaden, Bausubstanz),
  • Gestaltung von Hof- und Freiflächen an (ehemals) land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden (z.B. Zäune, Hecken, Mauern, Sitzecken, Torbögen, Toreinfahrten, Treppen),
  • Anpassung landwirtschaftlicher Bausubstanz einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden an die Erfordernisse zeitgemäßen Arbeitens (Modernisierung und Instandsetzung),
  • Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude für Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke

 

Wie hoch ist die Förderung?

Bei Privatmaßnahmen können bis zu 40 % der förderfähigen Nettokosten bezuschusst werden. Um diese Summe zu erreichen, können ggf. mehrere Maßnahmen in einem Antrag zusammengefasst werden. Des Weiteren können auch gemeinnützige Vereine gefördert werden.

Pro Objekt können maximal 50.000 € gewährt werden. Abweichungen von dieser Obergrenze sind in den jeweiligen Fördergegenständen festgelegt.  Den verbleibenden Anteil (= 60 % netto) muss der Antragsteller oder die Antragstellerin selbst finanzieren. Da die Förderung erst nach Abschluss und Prüfung der Maßnahme ausgezahlt wird, muss zunächst die komplette Summe vorfinanziert werden. Die Mehrwertsteuer wird in der Regel mitgefördert.


Fristen

Anträge können eingereicht werden, sobald der Dorfentwicklungsplan fertig ist und genehmigt wurde. Pro Jahr gibt es einen Stichtag zudem alle Anträge spätestens einzureichen sind. Dies ist der 30. September eines jeden Jahres.


Ablauf der Förderung

Bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten steht Ihnen mit der Aufnahme in das Niedersächsische Dorferneuerungsprogramm professionelle Hilfe zur Seite. Private Maßnahmen müssen sich aus dem Dorfentwicklungsplan ableiten lassen. Wenn Sie eine der oben genannten Maßnahmen fördern lassen wollen, können Sie voraussichtlich ab Frühsommer einen Beratungstermin vereinbaren. Im Gespräch vor Ort wird geprüft, ob und wie Ihre geplante Maßnahme förderfähig ist. Generell ist sich an die Vorgaben eines Gestaltungsleitfadens zu halten, der in Kürze veröffentlicht wird. Über die Gemeinde können Sie dann einen Förderantrag stellen, der genaue Angaben zur Maßnahme (u.a. Pläne, Kostenvoranschläge) enthalten muss. Dann wird über die Vergabe, der beim ArL zur Verfügung stehenden Mittel entschieden.
Sind alle Förderkriterien erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der die Zuschusshöhe und den Umsetzungszeitraum enthält. WICHTIG: Sie dürfen auf keinen Fall vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides mit der Maßnahme beginnen (dazu zählt z.B. auch eine Auftragsvergabe an einen Handwerksbetrieb). Auch müssen Sie sich an die Vorgaben des Bewilligungsbescheides halten, da die Mittel sonst gekürzt oder gar nicht gewährt werden. Falls sich unvorhergesehene Änderungen ergeben sollten, sprechen Sie rechtzeitig mit dem ArL Braunschweig, damit der Bescheid ggf. geändert werden kann.


Unterstützung durch Planungsbüro

Für die Erstellung des Dorfentwicklungsplans wurde die Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft aus Eicklingen beauftragt. Ihre Ansprechpartnerinnen sind Gudrun Viehweg und Laura-Charline Bulat. 


Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft mbH & Co. KG
Mühlenweg 60, 29358 Eicklingen
Tel: +49 (0) 5149 – 18 60 80
info@amtshof-eicklingen.de | www.amtshof-eicklingen.de 

Des Weiteren steht Ihnen das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Braunschweig als Ansprechpartner zur Seite. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dörries.
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Friedrich-Wilhelm-Straße, 38100 Braunschweig
Tel: +49 (0) 531 – 484 2066
irina.dörries@arl-bs.niedersachsen.de | www.arl-bs.niedersachsen.de

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