Einordnung von Gemeindeverbindungsstraßen nach § 47 des Niedersächsischen Straßengesetzes;
hier: Übertragung von Straßenflächen in der Gemeinde Hillerse, Meinersen und Müden (Aller)
- Tischvorlage im BPU -
Die als Anlage beigefügte 10. Änderungssatzung zur
Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen mit dem überarbeiteten
Gebührentarif wird beschlossen.