Vorlage - MUE/2014/232
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Beschlussvorschlag:
Für einen Teilbereich der Flurstücke 83/1 und 86/16 der Flur 14, Gemarkung Müden (Aller), in einer Größe von rund 7.000 m² ist ein Bebauungsplan nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Heergarten II“.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung GbR, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Flurstückes 83/1 hat mit Datum vom 12.11.2013 beantragt, für eine Teilfläche seines Grundstückes die Bebauung zu ermöglichen. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sollte eine Teilfläche des nordwestlich gelegenen Flurstückes 86/16 in die Planung einbezogen werden.
Planungsrechtlich stellt sich die Fläche als Außenbereichsfläche im Innenbereich dar.
Mit der Entwicklung einer Wohnbaufläche in diesem Bereich der Gemeinde wird der Forderung des BauGB Rechnung getragen, Maßnahmen der Innenentwicklung zu nutzen, bevor für weitere Außenbereichsflächen eine Wohnbebauung ermöglicht wird.
Im Verfahren nach § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist, zudem sind damit weitere Verfahrenserleichterungen verbunden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 12.000,00 €.
Anlage/n:
Auszug F-Plan
Auszug Liegenschaftskarte
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HeergartenIIFPlanauszug (739 KB) | ||||
2 | HeergartenIILiegenschaftskarte (310 KB) |
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