Vorlage - MUE/2014/232-05
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Beschlussvorschlag:
Die Stichstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heergarten II“ erhält den Namen
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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Heergarten II“ mit ÖBV wird in der Sitzung des Rates am 15.06.2015 als Satzung beschlossen. Mit der Rechtsverbindlichkeit kann noch nicht gerechnet werden, da sich die Fläche in der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen befindet. Die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes wird voraussichtlich im Juli/August
2015 durchgeführt.
Um den Interessenten bei Kaufvertragsabschluss die genaue Bezeichnung der Grundstücke mitteilen zu können und auch die Versorgungsträger entsprechend informieren zu können, ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich. Mit Bautätigkeiten kann zum Ende dieses Jahres gerechnet werden.
Als Anlage beigefügt ist der Bebauungsentwurf zum Bebauungsplan „Heergarten II“ mit der neuen Stichstraße.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Bebauungsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HeergartenIIBebauungsentwurf (584 KB) |
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