Vorlage - SGM/2020/350-02  

Betreff: Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten;
hier: Aktuelle Entwicklung der Betreuungssituation in der Corona-Pandemie - Lockdown Januar 2021
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2020/350
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
04.02.2021 
31. Sitzung des Samtgemeinderates Meinersen ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

a)        Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten (einschließlich Schulkindbetreuung außerhalb der Betreuungszeiten der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen und Spielkreisen) in der Samtgemeinde Meinersen werden den Eltern für den Monat Januar 2021 in der veranlagten Höhe erstattet.

 

b)        Eltern, die ihre Kinder im Januar in die Notgruppenbetreuung gegeben haben, bekommen die Beiträge ebenfalls in voller Höhe erstattet.

 

c)        Durch die Verlängerung des Lockdowns werden auch die Beiträge (incl. Notbetreuung) bis zum 28.02.2021 erlassen.

 

d)       Bei einer weiteren Verlängerung des Lockdowns wird nochmals über die Angelegenheit beraten.

 

 

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Sachverhalt:

 

Aktuell sind mehrere Beschwerden/Anfragen von Eltern direkt bei der Samtgemeinde Meinersen sowie auch bei den Betriebsträgern eingegangen. Die Eltern fordern eine Erstattung der Krippenbeiträge, da keine Betreuung während des aktuellen Lockdowns stattfindet bzw. nur eine begrenzte Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus wurden die Eltern gebeten, bereits ab Mitte Dezember die Kinder nach Möglichkeit anderweitig zu betreuen. Daher werden bereits viele Kinder seit Mitte Dezember 2020 zu Hause betreut, das bedeutet, dass die Betreuungsleistung der Krippe nicht in Anspruch genommen wurde. Dieser freiwillige soziale Beitrag der Eltern bereits vor Weihnachten zur Bekämpfung der Ausbreitung der Pandemie sollte den Eltern positiv angerechnet werden. Diese Anerkennung sollte in Form einer Beitragserstattung für Januar erfolgen.

 

Auch die Notbetreuung während des verlängerten Lockdowns ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur mit begrenzter Platzzahl (Krippe: max. 8 Kinder pro Gruppe) möglich.

 

Im Sommer wurden die Elternbeiträge für die Krippenbetreuung, Schulkindbetreuung und Betreuung in den Spielkreisen – auch für die Notbetreuung – für einen Zeitraum von zwei Monaten (Mai und Juni 2020) erstattet. Das Kostenvolumen belief sich auf 42.138,50 €.

 

Um in dem seinerzeit eingeschlagenen Weg verlässlich zu bleiben, sollte analog zum Sommer 2020 der Beitrag für den Monat Januar 2021 allen Eltern erstattet werden. Durch die aktuelle Verlängerung des Lockdowns über den 31.01.2021 hinaus, sollen auch die Beiträge für diesen verlängerten Zeitraum und darüber hinaus bis zum Monatsende (28.02.2021) erlassen werden. Der Erlass bis Ende Februar 2021 soll gewährt werden, da bereits im Dezember viele Eltern ihre Kinder zu Hause betreut haben. Außerdem geht die Verwaltung davon aus, dass es zu einer Verlängerung kommen wird. Weitere Verlängerungen des Lockdowns und ein eventuell weiterer Beitragserlass werden der Politik nochmals zur Entscheidung vorgelegt, um evtl. erforderliche Anpassungen vornehmen zu können.

 

Eine gerechte Beitragsberechnung für die Notbetreuung ist nicht bzw. nur unter einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand seitens der Träger möglich. Es steht in keiner Relation zur Einnahmehöhe. Eine erneute von den Eltern ungerecht angemerkte Beitragserhebung in voller veranlagter Höhe während der Notbetreuung (wie erst im Frühjahr festgesetzt und dann doch noch erstattet) ist aus Sicht der Verwaltung unbedingt zu vermeiden.

 

Kinder gehen beispielsweise an unterschiedlich vielen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten in eine Kita. Die Eltern versuchen größtenteils die Kinder nur in absoluten Betreuungsnotsituationen in die Einrichtung zu geben. Außerdem ist zu erwarten, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Notbetreuung schrittweise angepasst/geöffnet werden (Erfahrungswert aus dem Frühjahr/Frühsommer 2020). Um auf künftige Lockerungen oder Verschärfungen gezielt reagieren zu können, wird unter Berücksichtigung der aktuellen Coronaverordnung eine erneut angepasste Beschlussvorlage zur politischen Entscheidung eingebracht. Dadurch sollen Ungerechtigkeiten wie im Frühjahr/Sommer weitestgehend vermieden werden.

 

Der Fachbereich 50 schlägt daher vor, nicht nur die Beiträge bei Nichtinanspruchnahme der Betreuungsleistung, sondern auch die Notbetreuung beitragsfrei zu stellen und die Kosten den entsprechenden Familien für Januar und Februar zu erstatten. Ein vollumfängliches Betreuungsangebot ist in diesem Zeitraum nicht gegeben.

 

Die finanziellen Einnahmeausfälle durch die Befreiung von der Zahlungspflicht ab Januar 2021 wird mit einer monatlichen Gesamtsumme von rd. 43.000 € beziffert. Diese Summe umfasst alle Kinder, die in den Kitas angemeldet sind. Die Elternbeiträge für die Notbetreuung sind nur ein geringer Teil davon.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Erstattungsbeitrag ist von den jeweiligen Trägern noch zu ermitteln. Die Kosten können voraussichtlich aus dem Kita-Budget gedeckt werden. Der Kostenausgleich für die Träger erfolgt über einen der nächsten Betriebskostenabschläge 2021.

 

 

 

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Anlage/n:

 

Keine

Stammbaum:
SGM/2020/350   Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/350-01   Kindertagesstättenbeiträge für Notbetreuung   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/350-02   Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten; hier: Aktuelle Entwicklung der Betreuungssituation in der Corona-Pandemie - Lockdown Januar 2021   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/350-03   Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten; hier: Aktuelle Entwicklung der Betreuungssituation in der Corona-Pandemie - Lockdown März 2021   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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