Tagesordnung - 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller)  

Bezeichnung: 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller)
Gremium: Gemeinderat Müden (Aller)
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:32 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ettenbüttel
Ort: DGH Ettenbüttel, Immenzaun 12, 38539 Müden (Aller)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 22. Sitzung vom 24.09.2020  
05MUE/2020/027  
     
   
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 6     Antrag auf Beschaffung von Spielgeräten auf dem Spielplatz "Am Staugraben/Badweide" in Müden (Aller) hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.04.2019
Enthält Anlagen
MUE/2019/209-01  
Ö 7     Umgestaltung des Ehrendenkmals auf dem Friedhof in Flettmar hier: Antrag SPD Ortsverein Müden (Aller) vom 03.09.2019
Enthält Anlagen
MUE/2019/228-01  
Ö 8     Reitverein Pferdefreunde Müden u. U. e. V. - hier Antrag Zuschuss zur Jahrespacht der Vereinsanlage
Enthält Anlagen
MUE/2019/239-01  
Ö 9     Erhöhung der jährlichen Platzpflegekosten - hier: Antrag des TSV Flettmar vom 25.06.2020  
Enthält Anlagen
MUE/2020/271  
Ö 10     Umsatzsteuer - Optionsverlängerung zur Nichtanwendung des § 2b UStG bis zum 31.12.2022  
Enthält Anlagen
MUE/2020/301  
Ö 11     Übertragung der Bauhofzuständigkeit auf die Samtgemeinde  
Enthält Anlagen
MUE/2020/302  
Ö 12     Änderung der "Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Gemeinde Müden (Aller)"  
MUE/2020/303  
Ö 13     Radweg zwischen Leiferde und Ettenbüttel an der L283 hier: gemeinsamer Antrag der CDU-Ratsfraktionen Leiferde und Müden (Aller) und UWG Leiferde
MUE/2020/305  
Ö 14     Errichtung eines Sportheims hier: Antrag SV Ettenbüttel vom 25.08.2020
Enthält Anlagen
MUE/2020/307  
Ö 15     Anpassung des Nutzungsvertrages mit dem TSV Flettmar
Enthält Anlagen
MUE/2020/309  
Ö 16     Zuschuss für 2 Fußballtore hier: Antrag SV Ettenbüttel vom 25.08.2020
Enthält Anlagen
MUE/2020/310  
Ö 17     Zuschuss Weihnachtsbeleuchtung hier: Antrag Hau Ruck Truppe
Enthält Anlagen
MUE/2020/311  
Ö 18     Kooperationsvereinbarung zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Müden (Aller)  
Enthält Anlagen
MUE/2020/312  
Ö 19     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
MUE/2020/298-03  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1.

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

5.319.600

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

6.708.800

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

789.600

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.043.200

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

6.096.400

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

1.957.300

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.368.100

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

636.800

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

677.100

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

7.637.300

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

8.141.600

 

 

 

b)

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.510.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 840.000 € festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

490 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

490 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

390 v. H.

 

 

 

f)

Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet

 

 

 

 

g)

 

 

1.

Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 75.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

2.

Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 275.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

3.

Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 200.000 € übersteigt.

 

 

Ö 20     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 20.1     Weihnachtssterne      
Ö 20.2     Grußworte vom CDU-Fraktionsvorsitzenden      
Ö 20.3     Geschwindigkeitsmesstafel      
Ö 20.4     Fehlende Lampenköpfe      
Ö 20.5     Bepflanzung Kurve Ettenbüttel      
Ö 20.6     Grußworte vom SPD-Fraktionsvorsitzenden      
Ö 20.7     Grußworte vom Bürgermeister      
Ö 21     Schließung der Sitzung      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 26     (nichtöffentlich)      
N 27     (nichtöffentlich)      
N 27.1     (nichtöffentlich)      
N 27.2     (nichtöffentlich)      
N 27.3     (nichtöffentlich)      
N 28     (nichtöffentlich)      
               

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