Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller)
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.12.2021 | 05MUE/2021/002 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||
Ö 6 | Erstellung einer Bushaltestelle an der Einmündung der Straße "Am Walde" in Müden (Aller); hier: Antrag der SPD Ortsverein Müden (Aller) vom 12.02.2019 | MUE/2019/194 | |||||
Ö 7 | Reitverein Pferdefreunde Müden u. U. e. V. - hier Antrag Zuschuss zur Jahrespacht der Vereinsanlage | MUE/2019/239-02 | |||||
Ö 8 | Zuschuss für die Erneuerung von Ballfangzäunen; hier: Antrag des TSV Flettmar von 1913 e. V. vom 06.09.2021 | MUE/2021/025 | |||||
Ö 9 | Besetzung der Mitglieder für die Wegebaukommission | MUE/2021/026 | |||||
Ö 10 | Antrag des Fördervereins DRK Krippe und Kindergarten Müden/Aller; hier: Zuschuss zur Anschaffung von Spiel- und Turngeräten | MUE/2022/027 | |||||
Ö 11 | Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat der Samtgemeinde Meinersen | MUE/2022/030 | |||||
Ö 12 | Benennung eines Bürgervertreters im Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschusses (KSF) der Gemeinde Müden (Aller) | MUE/2022/031 | |||||
Ö 13 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 | MUE/2021/014-03 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 5.547.400 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 5.995.900 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 57.000 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 00 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.232.600 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.476.000 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 623.600 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.424.300 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 800.700 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 48.600 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 6.656.900 € - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 6.949.100 €
b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 800.700 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 910.000 € festgesetzt. d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 870.000 € festgesetzt.
e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 490 v. H.
2. Gewerbesteuer 390 v. H.
f) Das Investitionsprogramm wird wie in der Anlage (Finanzhaushalt 2022) beschlossen.
g) Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet.
h)
1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 75.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 275.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.
3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 200.000 € übersteigt.
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Ö 14 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 14.1 | Straßenlaterne im Langenklint | ||||||
Ö 14.2 | Zaunhöhen an Spielplätzen | ||||||
Ö 14.3 | Plakattafeln | ||||||
Ö 14.4 | Wasserabläufe bei den Gemeindestraßen | ||||||
Ö 14.5 | Benennung der Teilnehmer für die Spielplatzkommission | ||||||
Ö 14.6 | Straßenlaterne im Gartenweg | ||||||
Ö 15 | Schließung der Sitzung | ||||||
N 16 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 17 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 18 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 19 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 20 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 21 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 22 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 22.1 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 22.2 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 23 | (nichtöffentlich) | ||||||