Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller)  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller)
Gremium: Gemeinderat Müden (Aller)
Datum: Mi, 09.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:03 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ettenbüttel
Ort: DGH Ettenbüttel, Immenzaun 12, 38539 Müden (Aller)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.12.2021  
05MUE/2021/002  
     
   
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 6     Erstellung einer Bushaltestelle an der Einmündung der Straße "Am Walde" in Müden (Aller); hier: Antrag der SPD Ortsverein Müden (Aller) vom 12.02.2019
Enthält Anlagen
MUE/2019/194  
Ö 7     Reitverein Pferdefreunde Müden u. U. e. V. - hier Antrag Zuschuss zur Jahrespacht der Vereinsanlage
Enthält Anlagen
MUE/2019/239-02  
Ö 8     Zuschuss für die Erneuerung von Ballfangzäunen; hier: Antrag des TSV Flettmar von 1913 e. V. vom 06.09.2021
Enthält Anlagen
MUE/2021/025  
Ö 9     Besetzung der Mitglieder für die Wegebaukommission  
Enthält Anlagen
MUE/2021/026  
Ö 10     Antrag des Fördervereins DRK Krippe und Kindergarten Müden/Aller; hier: Zuschuss zur Anschaffung von Spiel- und Turngeräten
Enthält Anlagen
MUE/2022/027  
Ö 11     Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat der Samtgemeinde Meinersen
Enthält Anlagen
MUE/2022/030  
Ö 12     Benennung eines Bürgervertreters im Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschusses (KSF) der Gemeinde Müden (Aller)  
Enthält Anlagen
MUE/2022/031  
Ö 13     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
MUE/2021/014-03  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag  

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf 5.547.400 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 5.995.900 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 57.000 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 00 €

 

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag  

 

2.1  der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.232.600 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.476.000 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 623.600 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.424.300 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit  800.700 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 48.600 €

     

  festgesetzt.  

     

  Nachrichtlich: Gesamtbetrag  

  - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 6.656.900 €

  - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 6.949.100 €

     

b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

 Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 800.700 €

 festgesetzt.

 

c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 910.000 € festgesetzt.               

d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur

 rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

 wird auf 870.000 € festgesetzt.

 

e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022

 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer  

1.1 r die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v. H.

1.2 r die Grundstücke (Grundsteuer B) 490 v. H.

   

  

2. Gewerbesteuer 390 v. H.

 

f) Das Investitionsprogramm wird wie in der Anlage (Finanzhaushalt 2022) beschlossen.

    

g) Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht

 gebildet.  

 

    

h)  

  

1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1

 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 75.000 €

 übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht

 kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu

 nnen.

 

2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG

 sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 275.000 € übersteigen und keine

 Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen

 gegeben ist.

 

3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den

 Betrag von 200.000 € übersteigt.

 

 

Ö 14     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 14.1     Straßenlaterne im Langenklint      
Ö 14.2     Zaunhöhen an Spielplätzen      
Ö 14.3     Plakattafeln      
Ö 14.4     Wasserabläufe bei den Gemeindestraßen      
Ö 14.5     Benennung der Teilnehmer für die Spielplatzkommission      
Ö 14.6     Straßenlaterne im Gartenweg      
Ö 15     Schließung der Sitzung      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 22.1     (nichtöffentlich)      
N 22.2     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
               

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