Der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister obliegt die repräsentative
Vertretung der Gemeinde, der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die
Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der
Aufstellung der Tagesordnung im Benehme
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister obliegt die
repräsentative Vertretung der Gemeinde, der Vorsitz im Rat und im
Verwaltungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der
Gemeindedirektorin/dem Gemeindedirektor sowie die Verpflichtung und die
Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder.
Bildung des Verwaltungsausschusses gemäß § 75 NKomVG
a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen
entfallenden Ausschusssitze
b) Benennung der Beigeordneten und Mitglieder
c) Feststellung über die Zusammensetzung des
Verwaltungsaussschusses
Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG;
a) Bildung der Ausschüsse
b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
c) Feststellung der Sitzverteilung
d) Benennung der Ausschussmitglieder
e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung
der Ausschussvorsitzenden