Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Meinersen;
hier: Antrag auf Reduzierung der Gruppenstärke in den Kindertagesstätten und Einstellung einer dritten Kraft in den Krippen
a)Die während der
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden – wie in der
Anlage dargelegt – beschlossen und nach vorgenommener Abwägung in die 34.
Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.
b)Nach vorgenommener
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange beschließt der Rat der
Samtgemeinde Meinersen gemäß § 6 BauGB in Verbindung mit §§ 58 und 98 NKomVG in
der zurzeit geltenden Fassung die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes.
c)Die Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes
wird beschlossen.