Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Absatz 7 NKomVG;
hier: Pflasterung des Straßenseitenraumes in der Straße "Wildroder Ring 33", Gemeindeteil Flettmar
Der Schützenverein Flettmar erhält aufgrund seines Antrages vom 14
Beschlussvorschlag:
Der Schützenverein Flettmar erhält aufgrund seines Antrages
vom 14.09.2012 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR zur
Vermeidung eines akuten Liquiditätsengpasses zum Jahresende.
Einer überplanmäßigen Ausgabe wird ebenfalls zugestimmt.
Einordnung einer Gemeindeverbindungsstraße nach § 47 des Niedersächsischen Straßengesetzes;
hier: Übertragung des Eigentums der Straßenflächen - Verbindungsweg Ettenbüttel nach Bokelberge und darüber hinaus bis an die Gemeindeverbindungsstraße "Bäckerweg"
- Tischvorlage -