Tagesordnung - 26. Sitzung des Samtgemeinderates  

Bezeichnung: 26. Sitzung des Samtgemeinderates
Gremium: Samtgemeinderat Meinersen
Datum: Mo, 02.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:34 Anlass: Sitzung
Raum: DGH Leiferde, Saal
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Leiferde, Gilder Weg 66, 38542 Leiferde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 25. Sitzung vom 10.03.2016  
01SGM/2016/031  
     
   
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses      
Ö 6     Neubau des Ganztagstraktes und der Einfeldsporthalle an der Grundschule Meinersen; hier: Überplanmäßige Ausgabe
SGM/2014/320-10  
Ö 7     Antrag auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); hier: Errichtung von 11 Windenergieanlagen ("Windpark Seershausen")  
Enthält Anlagen
SGM/2016/533  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Meinersen verfasst folgende Stellungnahme an den Landkreis Gifhorn zur Errichtung eines Windparks in Seershausen und orientiert sich grundsätzlich an dem Beschluss der Gemeinde Meinersen:

 

„Die Beantragung des Vorhabens durch den Investor erscheint zum jetzigen Zeitpunkt sehr verfrüht, da sich der Zweckverband Großraum Braunschweig als regionalraumplanende Behörde noch im Verfahren zur Windenergiestandortausweisung befindet. Zu erwarten sind dort auch Veränderungen in der Gebietskulisse gegenüber der ersten Offenlegung im Verfahren. Insofern irritiert die frühzeitige Einleitung eines Immissionsschutzverfahrens zum Vorhaben.

 

In der Samtgemeinde übernimmt der Gemeindeteil Meinersen die Funktion des Grundzentrums, insofern ist eine Daseinsvorsorge über den Bedarf der Eigenentwicklung hinaus zu gewährleisten.

 

Der Gemeindeteil Seershausen befindet sich westlich der Oker, die mit ihren Uferbereichen als Natura 2000-Gebiet, als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz und für Natur und Landschaft festgelegt ist. Sie schließt die Siedlungsentwicklung des Gemeindeteils in Richtung Osten aus. Im Süden der Ortslage ist die Siedlungsentwicklung am Wald ebenfalls an ihre Grenzen gestoßen, durch die Errichtung einer Biogasanlage im Norden von Seershausen kommen für eine zukünftige bauliche Entwicklung nur Flächen im Westen in Frage. Unterstützt wird die oben aufgeführte Argumentation durch das vorliegende Entwicklungskonzept der Gemeinde Meinersen, das bislang gänzlich unberücksichtigt ist. Im Hinblick auf die Daseinsvorsorge wird unbedingt Wert darauf gelegt, die Siedlungsentwicklung für Wohnen, Arbeitsplätze und Infrastruktur, auch in Zukunft auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes fortschreiben zu können.

 

Auch wird im vorliegenden Entwurf der von der Gemeinde Meinersen geforderte Abstand von 1.000 m zum Entwicklungskonzept nicht eingehalten

 

Der Modellflugplatz findet in den Planungen keine Berücksichtigung. Die Abstandsradien zum „Gut Hardesse“ und den Gemeindeteil Warmse erscheinen grenzwertig.

 

Der Zweckverband Großraum Braunschweig hat sich für sein Regionales Raumordnungsprogramm als Mindestabstand für Windparks untereinander 5 km auferlegt. Dieser Abstand ist auch zu den Windparks der benachbarten Gebietseinheiten einzuhalten. Im Norden von Uetze besteht im Regionalen Raumordnungsprogramm bereits ein Vorranggebiet für Windenergienutzung zu dem mit der beantragten Planung der Abstand unterschritten würde. Die Planung ist insofern nicht auf die Planungen der benachbarten Gebietseinheiten abgestimmt.

 

Zudem ist den Antragsunterlagen kein schlüssiges Konzept für eine unabhängige Löschwasserversorgung bzw. ein Brandschutzkonzept zu entnehmen. Insoweit fehlt der Nachweis im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung.

 

In naher Entfernung zu den beantragten Anlagen befindet sich das Schulzentrum der Samtgemeinde Meinersen und das Waldbad, ohne dass Entwicklungsmöglichkeiten für diese wichtigen Infrastruktureinrichtungen berücksichtigt wären. Die Samtgemeinde Meinersen hat mit dem Schulzentrum nicht nur für den Bedarf der Gemeinde sondern für alle Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Meinersen eine Entwicklungsvorsorge zu treffen, die durch die Planung von Windenergieanlagen zu Gunsten eines Investors nicht beeinträchtigt werden darf.

 

Ferner ist den Antragsunterlagen zu entnehmen, dass die Umweltauswirkungen über den Grenzbereich hinausgehen bzw. grenzwertig sind.

 

Hinsichtlich des zu erwartenden Schalls werden laut Geräuschimmissionsgutachten die Richtwerte an allen Immissionspunkten zwar tagsüber eingehalten, allerdings nachts der Immissionsrichtwert an vereinzelten Immissionsorten überschritten, was zur Folge hat, dass einige WEA nachts im leistungsreduzierten Modus betrieben werden müssten. Aus diesem Grunde rege ich daher an, dass die Windenergieanlagen so geplant werden, dass bezüglich der Immissionsrichtwerte gegenüber der Bevölkerung keine Irritationen entstehen.

 

Darüber hinaus werden die Richtwerte der maximal möglichen Schattenwurfdauer an den meisten Immissionspunkten nicht eingehalten und sollen wiederum mit einer entsprechenden Regeltechnik versehen werden, um den Schattenwurf auf das maximale höchstzulässige Maß zu reduzieren. Auch hier bitte ich Sorge dafür zu tragen, dass die Wohnbebauungen/Ortslagen nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus beeinträchtigt werden.

 

Aufgrund der obengenannten Argumentation wird das Einvernehmen der Samtgemeinde Meinersen nicht erteilt.“

 

 

 

Ö 8     Interkommunale Zusammenarbeit, hier: Gemeinsamer Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik ab dem 01.01.2017  
Enthält Anlagen
SGM/2016/535  
Ö 9     Wirtschaftsförderung in der Samtgemeinde hier: Richtlinie zur "Förderung von Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)" sowie Bepunktungs- und Scoring-Kriterien  
Enthält Anlagen
SGM/2016/537  
Ö 10     Neuerrichtung einer Fahrzeughalle mit Umkleidebereich in Dalldorf; Übertragung des Grundstückes an die Gemeinde Leiferde  
Enthält Anlagen
SGM/2016/539  
Ö 11     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 12     Schließung der Sitzung      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
               

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