Tagesordnung - 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen  

Bezeichnung: 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen
Gremium: Gemeinderat Meinersen
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:05 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Niebuhr
Ort: Gasthaus Niebuhr, Hauptstraße 33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 4     Genehmigung des Protokolls der 27. Sitzung vom 07.04.2016  
04MEI/2016/029  
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 6     17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flotwedel zur Ausweisung von Sondergebieten "Windenergieanlagen" und Ausschlussvorbehalt hier: Stellungnahme der von der Planung betroffenen Gemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
MEI/2016/329  
Ö 7     Stellungnahme der Gemeinde Meinersen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Uetze; Aufhebung der Konzentrationswirkung für die Windenergienutzung  
Enthält Anlagen
MEI/2016/333  
Ö 8     Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008, 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung", 2. Offenlage hier: Stellungnahme der von der Planung betroffenen Gemeinde Meinersen
Enthält Anlagen
MEI/2016/330  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des RROP für den Großraum Braunschweig 2008:

 

Mit ihrer 1. Änderung zur "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des RROP 2008 für den Großraum Braunschweig wird in der Gemeinde Meinersen Standort Gifhorn Meinersen Seershausen 01 vorgesehen.

 

Nach wie vor wird mit der Planung der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete begründet.

 

 

Zu Gifhorn Meinersen Seershausen 01:

Das geplante Vorranggebiet Seershausen 01 hält lediglich 1.000 m Abstand zum bestehenden Ortsrand von Seershausen ein. Die Gemeinde Meinersen hat in ihrem Entwicklungskonzept die Siedlungsentwicklung für Seershausen nach Westen und Süden festgelegt und dafür eine Zone von 100 – 150 m westlich und südlich des bestehenden Ortsrandes festgelegt. Bei der Festlegung des Vorranggebietes ist das Entwicklungskonzept der Gemeinde in vollem Umfang zu berücksichtigen, zumal der ZGB dies zugesichert hat. Das Vorranggebiet Seershausen 01 ist entsprechend zu reduzieren, so dass 1.000 m Abstand zu dem künftigen Baugebiet von Seershausen wie in der Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes dargelegt bzw. mindestens 100 m mehr Abstand zur Ortslage eingehalten werden.

 

Weiter hält das Vorranggebiet lediglich einen Abstand von 800 – 900 m zu der tatsächlich vorhandenen Bebauung "Fuhrenpark" in Ahnsen ein. Hier ist der Abstand auf 1.000 m zu erhöhen und das Vorranggebiet entsprechend zu reduzieren.

 

Zu Warmse ist der Abstand von 1.000 m eingehalten. Zum Gut Hardesse ist ein Abstand von 800 m gewahrt. Zum Waldbad und der Schule "Am Gajenberg" beträgt der Abstand des Vorranggebietes ca. 1.200 m. Der Abstand zur Bahnhofssiedlung beträgt 1.500 m.

 

 

 

 

Für den Vorrangstandort wird im Entwurf zum RROP die Errichtung von 7 Windenergieanlagen abgeschätzt. In dem bereits vorliegenden Antrag nach dem BImSchG für das Vorranggebiet Seershausen 01 sollen dort jedoch 11 Anlagen realisiert werden. Die Gemeinde fordert, die Anzahl der zulässigen Anlagen verbindlich zu regeln.

Nach dem Entwurf des RROP für die Region Hannover ist in einer Entfernung von 4.000 m zwischen Uetze und Bröckel das Vorranggebiet Uetze 01 vorgesehen. Im RROP für den Landkreis Celle und im Entwurf der 17. Änderung des FNP Flotwedel grenzt an dieses Vorranggebiet nördlich ein Vorranggebiet des Landkreis Celle bzw. ein Sondergebiet der Samtgemeinde Flotwedel an. Da der Zweckverband Großraum Braunschweig einen Mindestabstand zwischen zwei Windparks von 5 km bzw. 5.000 m für sein Verbandsgebiet festgelegt hat (weiches Kriterium) ist dieser Abstand auch zu den Windparks der Planungen der benachbarten Gebiete einzuhalten. Das Vorranggebiet ist entsprechend zu reduzieren ggf. ist auf das Vorranggebiet Seershausen 01 zu verzichten.

 

Allgemein:

Auf Grund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Meinersen dringend darauf hin, dass bei der Realisierung jeglicher Windenergieanlagen insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

Es wird begrüßt, dass mit der Planung nach wie vor der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete begründet wird.

 

Ö 9     Regionales Raumordnungsprogramm 2015 des Landkreises Celle; Vorentwurf "Potentialflächen für Windenergieanlagen" hier: Stellungnahme der von der Planung betroffenen Gemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
MEI/2016/331  
Ö 10     Regionales Raumordnungsprogramm 2015 Region Hannover; Entwurf hier: Stellungnahme der von der Planung betroffenen Gemeinde Meinersen zum Teilaspekt "Windenergie"  
Enthält Anlagen
MEI/2016/332  
Ö 11     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 12     Schließung der Sitzung      
               

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