Tagesordnung - 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen  

Bezeichnung: 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen
Gremium: Gemeinderat Meinersen
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:05 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Niebuhr
Ort: Gasthaus Niebuhr, Hauptstraße 33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 4     Genehmigung des Protokolls der 27. Sitzung vom 07.04.2016  
04MEI/2016/029  
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 6     17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flotwedel zur Ausweisung von Sondergebieten "Windenergieanlagen" und Ausschlussvorbehalt hier: Stellungnahme der von der Planung betroffenen Gemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
MEI/2016/329  
Ö 7     Stellungnahme der Gemeinde Meinersen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Uetze; Aufhebung der Konzentrationswirkung für die Windenergienutzung  
Enthält Anlagen
MEI/2016/333  
Ö 8     Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008, 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung", 2. Offenlage hier: Stellungnahme der von der Planung betroffenen Gemeinde Meinersen
Enthält Anlagen
MEI/2016/330  
Ö 9     Regionales Raumordnungsprogramm 2015 des Landkreises Celle; Vorentwurf "Potentialflächen für Windenergieanlagen" hier: Stellungnahme der von der Planung betroffenen Gemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
MEI/2016/331  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2015 des Landkreises Celle zu den Windenergieflächen:

 

Mit dem Vorentwurf zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2015 des Landkreises Celle werden Potentialflächen-Cluster für Windenergieanlagen vorgelegt, die die Planungen für das Gebiet der Gemeinde Meinersen auf Grund der Abstände betreffen.

 

Es werden keine Aussagen darüber getroffen, welcher Abstand zwischen zwei Windparks untereinander berücksichtigt werden soll (weiches Kriterium).

Für die Planungen von Windparks untereinander ist nach den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Großraum Braunschweig ein Abstand von 5.000 m zu berücksichtigen.

 

Da die Planungen der benachbarten Regionen und mithin auch der Nachbargemeinden untereinander und aufeinander abzustimmen sind, ist der Mindestabstand der Windparks untereinander einheitlich einzuhalten, um keine Kommune gegenüber einer anderen zu benachteiligen. Im Süden der Samtgemeinde Flotwedel unmittelbar nordöstlich der Bundesstraße B 214 ist eine Fläche vorgesehen, die an den Vorrangstandort für Windenergieanlagen gemäß des Entwurfes des RROP der Region Hannover Uetze 01 anknüpft. Diese Fläche befindet sich in einer Entfernung von ca. 4.000 m zu dem geplanten Vorranggebiet für Windenergieanlagen Gifhorn Meinersen Seershausen 01 aus dem Entwurf der 1. Änderung des RROP für den Großraum Braunschweig 2008, wo ein Mindestabstand von Windparks untereinander von 5.000 m festgelegt wird. Die Fläche ist so zu reduzieren, dass der Abstand von 5.000 m der beiden Windparks untereinander eingehalten wird.

 

Auf Grund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Meinersen dringend darauf hin, dass bei der Realisierung jeglicher Windenergieanlagen insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 10     Regionales Raumordnungsprogramm 2015 Region Hannover; Entwurf hier: Stellungnahme der von der Planung betroffenen Gemeinde Meinersen zum Teilaspekt "Windenergie"  
Enthält Anlagen
MEI/2016/332  
Ö 11     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 12     Schließung der Sitzung      
               

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