Tagesordnung - Sitzung des Samtgemeinderates
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 16.12.2021 | 01SGM/2021/002 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht der Samtgemeindebürgermeisterin über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses | ||||||
Ö 6 | Feststellung eines Sitzverlustes | SGM/2022/033 | |||||
Ö 7 | Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitglieds | SGM/2022/034 | |||||
Ö 8 | Brandschutzbedarfsplan der Samtgemeinde Meinersen | SGM/2021/020-01 | |||||
Ö 9 | Präsentation der Entwicklung der Schülerzahlen 2021/2022 | SGM/2022/027 | |||||
Ö 10 | Umbildung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration der Samtgemeinde Meinersen | SGM/2022/029 | |||||
Ö 11 | Umbildung von Fachausschüssen gemäß § 71 NKomVG a) Umbildung des Bau- und Planungsausschusses b) Umbildung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration c) Benennung der Ausschussmitglieder | SGM/2022/038 | |||||
Ö 12 | Umbildung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Artenschutz der Samtgemeinde Meinersen | SGM/2022/039 | |||||
Ö 13 | Kleidungsausstattung der freiwilligen Feuerwehrleute; hier: Antrag der UWG-Fraktion im Samtgemeinderat Meinersen vom 27.01.2022 | SGM/2022/040 | |||||
Ö 14 | Notstromversorgung der Feuerwehrhäuser durch Photovoltaikanlagen mit Speicher; hier: Antrag der UWG-Fraktion im Samtgemeinderat Meinersen vom 27.01.2022 | SGM/2022/041 | |||||
Ö 15 | Förderung von Kitapersonal; hier: Antrag der UWG-Fraktion der Samtgemeinde Meinersen vom 27.01.2022 | SGM/2022/042 | |||||
Ö 16 | Ausstattung von Kitas und Krippen mit Luftreinigern/Luftfiltern; hier: Antrag der UWG-Fraktion der Samtgemeinde Meinersen vom 27.01.2022 | SGM/2022/043 | |||||
Ö 17 | Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Päse | SGM/2022/031 | |||||
Ö 18 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 | SGM/2021/019-06 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan und für das Haushaltsjahr 2022 wird
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf 23.887.800 Euro der ordentlichen Aufwendungen auf 26.355.500 Euro
der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro der außerordentlichen Aufwendungen auf 5.000 Euro
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 22.864.900 Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.511.300 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.300.500 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 4.672.100 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.371.600 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.211.700 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 27.577.300 Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 29.435.400 Euro
b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.371.600 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.693.500 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
e) Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 11.469.400 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:
35,30 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.
f) 1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
2. Auszahlungs oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/- auszahlungen gegeben ist.
3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 2.000.000 € übersteigt.
g) Das Investitionsprogramm wird wie im Haushaltsplan dargestellt beschlossen
Meinersen, 10.02.2022 ............................................ Karin Single Samtgemeindebürgermeisterin
|
|||||||
Ö 19 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 20 | Schließung der Sitzung | ||||||
N 21 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 22 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 23 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 24 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 25 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 26 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 27 | (nichtöffentlich) | ||||||