Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde
Gremium: Gemeinderat Leiferde
Datum: Mo, 28.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:45 - 20:29 Anlass: Sitzung
Raum: DGH Leiferde, Saal
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Leiferde, Gilder Weg 66, 38542 Leiferde
Anlagen:
Zu TOP 4 - Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen  
Zu TOP 21 - Angepasster Nutzungsvertrag SV Leiferde  
Zu TOP 23 - Geänderte Fassung  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 20.12.2021  
03LEI/2021/002  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 6     Vergabe der Bauplätze im neuen Wohnbaugebiet "Mühlenberg IV" in Leiferde; Antrag CDU Fraktion im Gemeinderat Leiferde vom 09.02.2019  
Enthält Anlagen
LEI/2019/146-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Bauplatzeinteilung für die Bauplätze Nr. 1 bis 50 (Einfamilien- und Doppelhäuser)

 sowie der Darstellung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen nach dem dritten

 Teilungsentwurf des Vermessungsbüros Erdmann aus Gifhorn Anlage 1 wird

 zugestimmt.

 

2. Die Vermarktung der Bauplätze Nr. A bis C Grundstücke für den Geschoss- und

 Mietwohnungsbau (Wohngebiet WA3) Anlage 2 wird bis zur Festlegung

 entsprechender Vergabekriterien durch den Gemeinderat zunächst zurückgestellt.

 

3. Die als Anlage 3 beigefügte städtebauliche Kalkulation mit der Ermittlung des vorläufigen

 Überschusses wird zur Kenntnis genommen.

 

4. Der Verkaufspreis für die Bauplätze 1 bis 50 (im B-Plan festgesetzte Bebauung mit

 einem Vollgeschoss, WA1 und WA2) wird einheitlich auf 165,00 €/qm festgesetzt.

 

5. Der Käufer hat die Nebenkosten zum Grundstückskaufvertrag (Notar-, Gerichtskosten,

 Grunderwerbssteuer u. a.) zu übernehmen. Im Kaufpreis sind jedoch sämtliche

 Vermessungskosten zum Bauplatz enthalten.

 

6. Die Bauplätze werden teilerschlossen verkauft.

 

a) Der Verkaufspreis beinhaltet den nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch zu erhebenden

 Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Straße einschließlich

 Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung und Straßenbegleitgrün. Der vorgenannte

 Beitrag wird auf der Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung und einer noch zu

 erstellenden Kostenkalkulation in den Grundstückskaufverträgen vom Käufer abgelöst.

 

b) Der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt nach der im Bebauungsplan

 festgesetzten Kompensation. Für diese Ausgleichsflächen ist ein Kostenerstattungsbetrag

 festzusetzen, der ebenfalls vom Käufer vertraglich abgelöst wird.

 

c) Darüberhinausgehende Erschließungskosten für die Abwasser- und

 Niederschlagswasserbeseitigung, Wasser-, Gas- und Stromversorgung u. ä. sind im

 Verkaufspreis nicht enthalten und müssen vom Käufer direkt mit den zuständigen Ver-

 und Entsorgungsträgern abgerechnet werden.

 

 

7. r die Abarbeitung der im Fachbereich Finanzen geführten Interessentenliste zum

 Baugebiet (aktuell ca. 970 Bewerber) ergibt sich folgende Reihenfolge:

 

a) Grundstückseigentümer, die bereits in dem Wohnbaugebiet „hlenberg II“ einen

 Bauplatz erhalten haben, werden bei der Vergabe der Bauplätze im Baugebiet

 hlenberg IV ausgeschlossen.

 

b) Das Recht des ersten Zugriffs auf die Bauplätze erhalten die Alteigentümer. Diesem

 Personenkreis wird die Möglichkeit eingeräumt, den bereits dann abschließend

 vermessenen Bauplatz zu den vollen Konditionen und allgemein festgelegten

 Bedingungen zu erwerben. Bei identischen Bauplatzwünschen entscheidet das Los.

 

c) Der Gemeinderat behält sich die freie Vergabe von insgesamt 2 Bauplätzen vor. Für diese

 Zwecke werden die Bauplätze Nr. 17 und 42 siehe Anlage 4 zurückgehalten.

 

d) Die Verteilung der restlichen Bauplätze erfolgt in einem Losverfahren mit mehreren

 Lostöpfen.

 

 aa) Lostopf 1: 75 % der verbliebenen Bauplätze werden im Losverfahren verteilt an

  Kaufinteressenten aus der Gemeinde Leiferde. Bei der Zuordnung zu diesem

  Lostopf wird neben dem Erstwohnsitz auch der Zweitwohnsitz anerkannt.

 

 bb) Lostopf 2: 25 % der verbliebenen Bauplätze werden vergeben an

  Kaufinteressenten mit einem Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Leiferde.

 

Innerhalb der Lostöpfe wird nochmals nach Familienstand wie folgt unterschieden:

 

  • Vorrangig Familien mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren, hierzu zählen auch

Alleinerziehende mit Kind sowie gleichgeschlechtliche Paare und

Lebensgemeinschaften mit Kind. Für diesen Personenkreis stehen 50 % der

Bauplätze des 1. Lostopfes zur Verfügung.

  • Nachrangig Eheleute/Singles ohne Kinder bzw. mit älteren Kindern usw. Für diese

Personen stehen damit ebenfalls 50 % der Bauplätze des 1. Lostopfes zur

Verfügung.

e) Dabei zählen Ehepartner und Lebensgemeinschaften als ein Antragsteller.

 Erwerbsberechtigt sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

f) Nicht vergebene Bauplätze aus Lostopf 1 werden an Interessenten aus dem Lostopf 2

 (vorrangig Familien) weitergegeben.

 

g) Das Losverfahren wird unter notarieller Beteiligung durchgeführt.

 

h) Mit diesem Gemeinderatsbeschluss wird die Liste der Interessenten seitens der

 Verwaltung geschlossen.

 

i) Gewerbliche Unternehmen bzw. juristische Personen werden bei der Bauplatzvergabe

 (außer Flächen für Geschoss-/Mietwohnungsbau) nicht berücksichtigt. Die Bauplätze Nr.

 1 bis 50 sollen ausschließlich für private Interessenten (mit Ausnahme der Bauplätze Nr.

 17 und 42) zur Verfügung stehen.

 

j) Um eine künftige Spekulation mit Bauflächen zu unterbinden, wird festgelegt, dass jeder

 ufer ausnahmslos nur einen Bauplatz erhalten kann.

 

k) Die Käufer haben der Gemeinde vor Abschluss des Kaufvertrages mittels geeigneter

 Unterlagen nachzuweisen, dass die Finanzierung des Grunderwerbs/Bauvorhabens

 gesichert ist.

 

 

8. Im Rahmen der Bauplatzvergabe wird eine zeitliche Bauverpflichtung aufgenommen.

 Danach ist der Käufer verpflichtet, das Grundstück nach den bauordnungs- und

 bauplanungsrechtlichen Festsetzungen innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren

 gerechnet ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrages zu bebauen, wobei

 die baurechtlich genehmigte Hochbaumaßnahme innerhalb dieses Zeitraumes

 bezugsfertig hergestellt sein muss.

 

9. Eine Veräerung oder Drittüberlassung des erworbenen Baugrundstücks in unbebautem

 Zustand ohne Genehmigung der Gemeinde wird ausgeschlossen. Dieses

 Veräerungsverbot erlischt mit der Fertigstellung des bezugsfertigen Gebäudes.

 

10.Die vorgenannte Bebauungsverpflichtung und das Veräerungsverbot werden als

 Verpflichtung im Grundbuch als Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde

 eingetragen. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen hat die Rückübertragung des

 Bauplatzes abzüglich eines Kaufpreisanteils in Höhe von 3,00 €/m² zur Folge.

 

11.Auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 18.12.2003 Beschlussvorlage Nr.

 2003/0120/00 zur Vermarktung künftiger Baulandflächen und zur Erhebung einer

 Verwaltungskostenpauschale für die Samtgemeinde Meinersen wird hingewiesen.

 

 

Ö 7     Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) für das Altdorf Leiferde hier: Antrag der Gruppe SPD-Bündnis90/Die Grünen vom 17.11.2020
Enthält Anlagen
LEI/2020/258-01  
Ö 8     Förderung eines Tourismus- und Naherholungskonzeptes in Leiferde und Dalldorf; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.05.2021
Enthält Anlagen
LEI/2021/289  
Ö 9     Anbringen von Nistkästen an den gemeindeeigenen Gebäuden; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2021
Enthält Anlagen
LEI/2021/296  
Ö 10     Installation einer Unterflurberegnungsanlage hier: Antrag des SV Leiferde von 1921 e.V. vom 10.09.2021
Enthält Anlagen
LEI/2022/022  
Ö 11     Verbesserung der Abwasserentsorgungssituation bei Extremwetterlagen hier: Antrag des SV Leiferde von 1921 e.V. vom 10.09.2021
Enthält Anlagen
LEI/2022/025  
Ö 12     Erhöhung des jährlichen Zuschusses hier: Antrag des JFV Kickers Hillerse/Leiferde/Volkse/Dalldorf vom 23.09.2021
Enthält Anlagen
LEI/2022/024  
Ö 13     Zuschussantrag für die Durchführung der Kabaretttage "Heiße Kartoffeln" 2022 hier: Antrag des Kulturringes Leiferde e.V. vom 27.09.2021
Enthält Anlagen
LEI/2022/017  
Ö 14     Bau einer Querungshilfe auf der Straße "Hoher Graben"; Hier: Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2021
Enthält Anlagen
LEI/2022/019  
Ö 15     Ausbesserung bzw. Neuherstellung der Wege im Park "Unter den Eichen" sowie des Stichwegs zwischen "Mohrunger Straße" und "Teichweg"; hier: Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2021
Enthält Anlagen
LEI/2022/018  
Ö 16     Aufstellung einer Lampe im Stichweg zwischen "Mohrunger Straße" und "Teichweg"; hier: Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2021
Enthält Anlagen
LEI/2022/020  
Ö 17     Antrag auf Überprüfung von Umlaufsperren; hier: Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2021
Enthält Anlagen
LEI/2022/021  
Ö 18     Erstellung einer Prioritätenliste zum Zustand der gemeindeeigenen Straßen hier: Antrag der CDU Fraktion im Gemeinderat Leiferde vom 31.12.2021
Enthält Anlagen
LEI/2022/028  
Ö 19     Antrag auf Sanierung der Sackgasse "Gilder Weg" hier: Antrag der UWG Gruppe im Gemeinderat Leiferde vom 12.01.2022
Enthält Anlagen
LEI/2022/026  
Ö 20     Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat der Samtgemeinde Meinersen
Enthält Anlagen
LEI/2022/027  
Ö 21     Anpassung des Nutzungsvertrages mit dem SV Leiferde von 1921 e.V.
Enthält Anlagen
LEI/2022/023  
Ö 22     Übertragung einer Grundstücksfläche in Leiferde, Gilder Weg
Enthält Anlagen
LEI/2022/030  
Ö 23     Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Leiferde
Enthält Anlagen
LEI/2022/031  
Ö 24     Besetzung der Mitglieder für die Wegebaukommission
Enthält Anlagen
LEI/2021/016  
Ö 25     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022
Enthält Anlagen
LEI/2021/013-03  
Ö 26     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 27     Schließung der Sitzung      
N 28     (nichtöffentlich)      
N 29     (nichtöffentlich)      
N 30     (nichtöffentlich)      
N 31     (nichtöffentlich)      
N 32     (nichtöffentlich)      
N 33     (nichtöffentlich)      
N 34     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zu TOP 4 - Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen (10 KB)      
Anlage 2 2 Zu TOP 21 - Angepasster Nutzungsvertrag SV Leiferde (321 KB)      
Anlage 3 3 Zu TOP 23 - Geänderte Fassung (241 KB)      
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