Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 20.12.2021 | 03LEI/2021/002 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||
Ö 6 | Vergabe der Bauplätze im neuen Wohnbaugebiet "Mühlenberg IV" in Leiferde; Antrag CDU Fraktion im Gemeinderat Leiferde vom 09.02.2019 | LEI/2019/146-01 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Bauplatzeinteilung für die Bauplätze Nr. 1 bis 50 (Einfamilien- und Doppelhäuser) sowie der Darstellung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen nach dem dritten Teilungsentwurf des Vermessungsbüros Erdmann aus Gifhorn – Anlage 1 –wird zugestimmt.
2. Die Vermarktung der Bauplätze Nr. A bis C – Grundstücke für den Geschoss- und Mietwohnungsbau (Wohngebiet WA3) – Anlage 2 – wird bis zur Festlegung entsprechender Vergabekriterien durch den Gemeinderat zunächst zurückgestellt.
3. Die als Anlage 3 beigefügte städtebauliche Kalkulation mit der Ermittlung des vorläufigen Überschusses wird zur Kenntnis genommen.
4. Der Verkaufspreis für die Bauplätze 1 bis 50 (im B-Plan festgesetzte Bebauung mit einem Vollgeschoss, WA1 und WA2) wird einheitlich auf 165,00 €/qm festgesetzt.
5. Der Käufer hat die Nebenkosten zum Grundstückskaufvertrag (Notar-, Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer u. a.) zu übernehmen. Im Kaufpreis sind jedoch sämtliche Vermessungskosten zum Bauplatz enthalten.
6. Die Bauplätze werden teilerschlossen verkauft.
a) Der Verkaufspreis beinhaltet den nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch zu erhebenden Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Straße einschließlich Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung und Straßenbegleitgrün. Der vorgenannte Beitrag wird auf der Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung und einer noch zu erstellenden Kostenkalkulation in den Grundstückskaufverträgen vom Käufer abgelöst.
b) Der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt nach der im Bebauungsplan festgesetzten Kompensation. Für diese Ausgleichsflächen ist ein Kostenerstattungsbetrag festzusetzen, der ebenfalls vom Käufer vertraglich abgelöst wird.
c) Darüberhinausgehende Erschließungskosten für die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, Wasser-, Gas- und Stromversorgung u. ä. sind im Verkaufspreis nicht enthalten und müssen vom Käufer direkt mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsträgern abgerechnet werden.
7. Für die Abarbeitung der im Fachbereich Finanzen geführten Interessentenliste zum Baugebiet (aktuell ca. 970 Bewerber) ergibt sich folgende Reihenfolge:
a) Grundstückseigentümer, die bereits in dem Wohnbaugebiet „Mühlenberg II“ einen Bauplatz erhalten haben, werden bei der Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Mühlenberg IV“ ausgeschlossen.
b) Das Recht des ersten Zugriffs auf die Bauplätze erhalten die Alteigentümer. Diesem Personenkreis wird die Möglichkeit eingeräumt, den bereits dann abschließend vermessenen Bauplatz zu den vollen Konditionen und allgemein festgelegten Bedingungen zu erwerben. Bei identischen Bauplatzwünschen entscheidet das Los.
c) Der Gemeinderat behält sich die freie Vergabe von insgesamt 2 Bauplätzen vor. Für diese Zwecke werden die Bauplätze Nr. 17 und 42 – siehe Anlage 4 – zurückgehalten.
d) Die Verteilung der restlichen Bauplätze erfolgt in einem Losverfahren mit mehreren Lostöpfen.
aa) Lostopf 1: 75 % der verbliebenen Bauplätze werden im Losverfahren verteilt an Kaufinteressenten aus der Gemeinde Leiferde. Bei der Zuordnung zu diesem Lostopf wird neben dem Erstwohnsitz auch der Zweitwohnsitz anerkannt.
bb) Lostopf 2: 25 % der verbliebenen Bauplätze werden vergeben an Kaufinteressenten mit einem Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Leiferde.
Innerhalb der Lostöpfe wird nochmals nach Familienstand wie folgt unterschieden:
Alleinerziehende mit Kind sowie gleichgeschlechtliche Paare und Lebensgemeinschaften mit Kind. Für diesen Personenkreis stehen 50 % der Bauplätze des 1. Lostopfes zur Verfügung.
Personen stehen damit ebenfalls 50 % der Bauplätze des 1. Lostopfes zur Verfügung. e) Dabei zählen Ehepartner und Lebensgemeinschaften als ein Antragsteller. Erwerbsberechtigt sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
f) Nicht vergebene Bauplätze aus Lostopf 1 werden an Interessenten aus dem Lostopf 2 (vorrangig Familien) weitergegeben.
g) Das Losverfahren wird unter notarieller Beteiligung durchgeführt.
h) Mit diesem Gemeinderatsbeschluss wird die Liste der Interessenten seitens der Verwaltung geschlossen.
i) Gewerbliche Unternehmen bzw. juristische Personen werden bei der Bauplatzvergabe (außer Flächen für Geschoss-/Mietwohnungsbau) nicht berücksichtigt. Die Bauplätze Nr. 1 bis 50 sollen ausschließlich für private Interessenten (mit Ausnahme der Bauplätze Nr. 17 und 42) zur Verfügung stehen.
j) Um eine künftige Spekulation mit Bauflächen zu unterbinden, wird festgelegt, dass jeder Käufer ausnahmslos nur einen Bauplatz erhalten kann.
k) Die Käufer haben der Gemeinde vor Abschluss des Kaufvertrages mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen, dass die Finanzierung des Grunderwerbs/Bauvorhabens gesichert ist.
8. Im Rahmen der Bauplatzvergabe wird eine zeitliche Bauverpflichtung aufgenommen. Danach ist der Käufer verpflichtet, das Grundstück nach den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Festsetzungen innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren – gerechnet ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrages – zu bebauen, wobei die baurechtlich genehmigte Hochbaumaßnahme innerhalb dieses Zeitraumes bezugsfertig hergestellt sein muss.
9. Eine Veräußerung oder Drittüberlassung des erworbenen Baugrundstücks in unbebautem Zustand ohne Genehmigung der Gemeinde wird ausgeschlossen. Dieses Veräußerungsverbot erlischt mit der Fertigstellung des bezugsfertigen Gebäudes.
10.Die vorgenannte Bebauungsverpflichtung und das Veräußerungsverbot werden als Verpflichtung im Grundbuch als Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde eingetragen. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen hat die Rückübertragung des Bauplatzes abzüglich eines Kaufpreisanteils in Höhe von 3,00 €/m² zur Folge.
11.Auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 18.12.2003 – Beschlussvorlage Nr. 2003/0120/00 – zur Vermarktung künftiger Baulandflächen und zur Erhebung einer Verwaltungskostenpauschale für die Samtgemeinde Meinersen wird hingewiesen.
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Ö 7 | Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) für das Altdorf Leiferde hier: Antrag der Gruppe SPD-Bündnis90/Die Grünen vom 17.11.2020 | LEI/2020/258-01 | |||||
Ö 8 | Förderung eines Tourismus- und Naherholungskonzeptes in Leiferde und Dalldorf; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.05.2021 | LEI/2021/289 | |||||
Ö 9 | Anbringen von Nistkästen an den gemeindeeigenen Gebäuden; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2021 | LEI/2021/296 | |||||
Ö 10 | Installation einer Unterflurberegnungsanlage hier: Antrag des SV Leiferde von 1921 e.V. vom 10.09.2021 | LEI/2022/022 | |||||
Ö 11 | Verbesserung der Abwasserentsorgungssituation bei Extremwetterlagen hier: Antrag des SV Leiferde von 1921 e.V. vom 10.09.2021 | LEI/2022/025 | |||||
Ö 12 | Erhöhung des jährlichen Zuschusses hier: Antrag des JFV Kickers Hillerse/Leiferde/Volkse/Dalldorf vom 23.09.2021 | LEI/2022/024 | |||||
Ö 13 | Zuschussantrag für die Durchführung der Kabaretttage "Heiße Kartoffeln" 2022 hier: Antrag des Kulturringes Leiferde e.V. vom 27.09.2021 | LEI/2022/017 | |||||
Ö 14 | Bau einer Querungshilfe auf der Straße "Hoher Graben"; Hier: Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2021 | LEI/2022/019 | |||||
Ö 15 | Ausbesserung bzw. Neuherstellung der Wege im Park "Unter den Eichen" sowie des Stichwegs zwischen "Mohrunger Straße" und "Teichweg"; hier: Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2021 | LEI/2022/018 | |||||
Ö 16 | Aufstellung einer Lampe im Stichweg zwischen "Mohrunger Straße" und "Teichweg"; hier: Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2021 | LEI/2022/020 | |||||
Ö 17 | Antrag auf Überprüfung von Umlaufsperren; hier: Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2021 | LEI/2022/021 | |||||
Ö 18 | Erstellung einer Prioritätenliste zum Zustand der gemeindeeigenen Straßen hier: Antrag der CDU Fraktion im Gemeinderat Leiferde vom 31.12.2021 | LEI/2022/028 | |||||
Ö 19 | Antrag auf Sanierung der Sackgasse "Gilder Weg" hier: Antrag der UWG Gruppe im Gemeinderat Leiferde vom 12.01.2022 | LEI/2022/026 | |||||
Ö 20 | Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat der Samtgemeinde Meinersen | LEI/2022/027 | |||||
Ö 21 | Anpassung des Nutzungsvertrages mit dem SV Leiferde von 1921 e.V. | LEI/2022/023 | |||||
Ö 22 | Übertragung einer Grundstücksfläche in Leiferde, Gilder Weg | LEI/2022/030 | |||||
Ö 23 | Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Leiferde | LEI/2022/031 | |||||
Ö 24 | Besetzung der Mitglieder für die Wegebaukommission | LEI/2021/016 | |||||
Ö 25 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 | LEI/2021/013-03 | |||||
Ö 26 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 27 | Schließung der Sitzung | ||||||
N 28 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 29 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 30 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 31 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 32 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 33 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 34 | (nichtöffentlich) | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zu TOP 4 - Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen (10 KB) | ||||
2 | Zu TOP 21 - Angepasster Nutzungsvertrag SV Leiferde (321 KB) | ||||
3 | Zu TOP 23 - Geänderte Fassung (241 KB) |