Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse
Gremium: Gemeinderat Hillerse
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45   (öffentlich ab 18:35) Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Hillerse
Ort: Feuerwehrhaus Hillerse, Dalldorfer Str. 20, 38543 Hillerse

TOP   Betreff Vorlage

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 6.1     (nichtöffentlich)      
N 6.2     (nichtöffentlich)      
N 6.3     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 04.11.2021  
02HIL/2021/001  
     
   
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 6     Zuschussantrag für die Reparatur der defekten Wasserleitung im Vereinsheim Hier: Antrag Kleingärtnerverein Hillerse e.V. vom 17.08.2021
Enthält Anlagen
HIL/2021/016  
Ö 7     Antrag auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses Hier: Antrag des JFV Kickers Hillerse/Leiferde/Volkse/Dalldorf vom 23.09.2021
Enthält Anlagen
HIL/2021/017  
Ö 8     Zuschuss für den Bau einer automatischen Bewässerungsanlage Hier: Antrag des TSV Hillerse von 1905 e.V. vom 03.11.2021
Enthält Anlagen
HIL/2021/018  
Ö 9     Fortführung der Sanierung der gemeindeeigenen Gebäude hier: Antrag der SPD-Fraktion der Gemeinde Hillerse
Enthält Anlagen
HIL/2021/019  
Ö 10     Planungskosten für die Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden hier: Antrag der SPD-Fraktion der Gemeinde Hillerse
Enthält Anlagen
HIL/2021/020  
Ö 11     Baumpflanzaktionen und Blühstreifen in der Gemeinde Hillerse hier: Antrag der SPD-Fraktion der Gemeinde Hillerse vom 28.11.2021
Enthält Anlagen
HIL/2021/021  
Ö 12     Sanierung des Wirtschaftsweges "Didderser Weg" hier: Antrag der SPD-Fraktion der Gemeinde Hillerse vom 28.11.2021
Enthält Anlagen
HIL/2021/023  
Ö 13     Antrag zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zur Teil-Umbenennung des Didderser Weges in "Hähnchen-Schnellweg"; hier: Antrag der Gruppe CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 23.12.2021
Enthält Anlagen
HIL/2022/025  
Ö 14     Antrag zur Prüfung möglicher Sanierungsmaßnahmen der Straßendecke des Didderser Weges in Volkse; hier: Antrag der Gruppe CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 22.12.2021
Enthält Anlagen
HIL/2022/026  
Ö 15     Antrag zur Machbarkeit eines Radweges entlang der K 47 hier: Antrag der Gruppe CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 23.12.2021
Enthält Anlagen
HIL/2022/027  
Ö 16     Antrag zur a) öffentlichen Zugänglichkeit des lebensrettenden Defibrillators im Haus der Vereine b) Prüfung weiterer kommunaler Standorte c) Erstellung eines Verzeichnisses der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren d) Anregung für weitere Installationen durch andere Betreiber hier: Antrag der Gruppe CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat Hillerse
Enthält Anlagen
HIL/2022/028  
Ö 17     Antrag zur Prüfung der Bausubstanz der Sporthalle Hillerse inklusive Schwimmhalle mit Nebenräumen wie Duschen und Umkleiden und Erarbeitung von Vorschlägen für Umbauten, Reparaturen oder Modernisierungen zur besseren Durchlüftung und damit Verringerung der Aerosol- und Virenlast hier: Antrag der Gruppe CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat Hillerse
Enthält Anlagen
HIL/2022/029  
Ö 18     Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat der Samtgemeinde Meinersen
Enthält Anlagen
HIL/2022/032  
Ö 19     Unterjähriges Berichtswesen - Entwicklung des Haushaltsjahres 2021  
Enthält Anlagen
HIL/2022/031  
Ö 20     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
HIL/2021/013-03  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1        der ordentlichen Erträge auf 2.738.900 Euro

1.2        der ordentlichen Aufwendungen auf 3.176.530 Euro

 

1.3        der außerordentlichen Erträge auf 780.100 Euro

1.4        der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.613.600 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.931.230 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.939.300 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 471.500 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 84.200 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 4.552.900 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 3.486.930 Euro

 

 

b) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 (Kreditermächtigung) werden auf 0 € festgesetzt.

 

c) An Verpflichtungsermächtigungen werden 300.000 € veranschlagt.

 

d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen

 Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 435.600 €

 festgesetzt.

 

e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie

 folgt festgesetzt:

 

  1.    Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 490 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer 380 v.H.

 

 

  1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

  1. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

  1. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 400.000 € übersteigt.

 

 

f) Das Investitionsprogramm wird, wie im Haushalt dargestellt, beschlossen.

 

 

Ö 21     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 21.1     Klärteiche Volkse      
Ö 22     Schließung der Sitzung      
               

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