Tagesordnung - 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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N 1 | (nichtöffentlich) | ||||||
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N 3 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 4 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 5 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 6 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 7 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 8 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 9 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 10 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 11 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der 19. Sitzung vom 25.09.2019 | 04MEI/2019/029 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||
Ö 6 | Bebauungsplan "Meinersen-Süd"; hier: Vergabe von Straßennamen | MEI/2017/084-03 | |||||
Ö 7 | Antrag der SPD-Fraktion gem. § 6 der Geschäftsordnung der Gemeinde Meinersen über die Einrichtung eines Trimm-Dich-Parcours in der Gemeinde Meinersen | MEI/2019/211-01 | |||||
Ö 8 | Förderung von Photovoltaik und Solarthermie im Baugebiet Harsebruch; Antrag der Gruppe CDU/FDP und Bündnis 90- Die Grünen der Gemeinde Meinersen gem. §6 der Geschäftsordnung der Gemeinde Meinersen | MEI/2019/226 | |||||
Ö 9 | Widmung einer Gemeindestraße im Sinne einer Ortsstraße hier: Parkplatz (P+R Anlage) am Bahnhof in der Gemeinde Meinersen, Gemeindeteil Ohof | MEI/2019/229 | |||||
Ö 10 | Aufstellung eines Storchennestes in der Gemeinde Böckelse - hier Zuschussantrag des NABU Samtgemeinde Meinersen vom 03.09.2019 | MEI/2019/231 | |||||
Ö 11 | Erweiterung des Wildschutzzaunes im Bereich der Badweide - hier Zuschussantrag des NABU Samtgemeinde Meinersen vom 03.09.2019 | MEI/2019/232 | |||||
Ö 12 | Zuschussantrag des TuS Seershausen/ Ohof e.V. vom 23.09.2019 bezüglich der Sanierung des A-Fußballplatzes des TuS | MEI/2019/234 | |||||
Ö 13 | Bebauungsplan "Schwarzer Weg", Gemeindeteil Ohof; hier: Aufstellungsbeschluss | MEI/2019/235 | |||||
Ö 14 | Bebauungsplan "Appelweg", Gemeindeteil Päse; hier: Aufstellungsbeschluss | MEI/2019/236 | |||||
Ö 15 | Zuschussantrag von Herrn Jörg Malkowsky vom 23.09.2019 bezüglich eines Toilettenwagens für den Weihnachtsmarkt | MEI/2019/237 | |||||
Ö 16 | Mietzuschuss für Nutzung des Sitzungsraumes im Kulturzentrum - hier Antrag des Kulturvereins Meinersen e.V. | MEI/2019/239 | |||||
Ö 17 | Parkplatzbefestigung des DGH Ohof hier: Zuschussantrag der Dorfgemeinschaft Ohof vom 05.08.2019 | MEI/2019/240 | |||||
Ö 18 | Erweiterung der Lautsprecheranlage im Kulturzentrum - hier Zuschussantrag des Kulturverein Meinersen e.V. | MEI/2019/241 | |||||
Ö 19 | Erneuerung der Decke und der Beleuchtung des DGH Ohof - hier Antrag der Dorfgemeinschaft Ohof | MEI/2019/242 | |||||
Ö 20 | Eintragung einer Zuwegungsbaulast auf den Flurstücken 28, 49 (tlw.) und 72 der Flur 11, Gemarkung Seershausen | MEI/2019/243 | |||||
Ö 21 | Antrag auf Reservierung von Haushaltsmitteln aus vorhandenem Budget - Dorfgemeinschaft Böckelse, Verschönerungsarbeiten - hier: Antrag der CDU/FDP Gruppe und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Meinersen vom 19.11.2019 | MEI/2019/247 | |||||
Ö 22 | Antrag auf Ersatzbepflanzung für zu fällende öffentliche Bäume hier: Antrag CDU/FDP-Gruppe und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Meinersen vom 18.11.2019 | MEI/2019/248 | |||||
Ö 23 | Einbringungsantrag der CDU/FDP Gruppe und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Meinersen v. 18.11.2019 Hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Verschönerung des Ortsbildes | MEI/2019/250 | |||||
Ö 24 | Zuschuss für den Kulturverein Meinersen e. V. für das Jahr 2019 Hier: Antrag auf Erhöhung vom 30.10.2019 | MEI/2019/253 | |||||
Ö 25 | Weihnachtsbeleuchtung im Ortsteil Böckelse Antrag des Vereins "Die Flotten Motten e. V." | MEI/2019/254 | |||||
Ö 26 | Verkehrssicherungspflicht Wasserspielplatz Meinersen | MEI/2019/256 | |||||
Ö 27 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 | MEI/2019/233-03 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 8.322.000 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 8.942.500 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 1.833.700 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 409.300 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.820.900 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.177.500 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 5.770.600 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 3.051.800 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.095.200 €
festgesetzt
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 13.591.500 € - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 12.324.500 €
b) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) werden auf 0 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.025.000 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
f) 1. Ab einer Investitionssumme von 80.000 € ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.
3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 400.000 € übersteigt.
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Ö 28 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 28.1 | Skaterplatz am Gajenberg | ||||||
Ö 28.2 | Wasserspielplatz | ||||||
Ö 28.3 | Anträge von Fraktionen | ||||||
Ö 29 | Schließung der Sitzung | ||||||