der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.662.200 €
2.2
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.653.200 €
2.3
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
200.600 €
2.4
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
1.135.700 €
2.5
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
935.100 €
2.6
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
8.900 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes
4.797.900 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes
4.797.800 €
b)
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 935.100 €
festgesetzt.
c)
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
d)
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013
Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 400.000 € festgesetzt.
e)
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013
wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
440 v. H.
1.2
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
440 v. H.
2.
Gewerbesteuer
390 v. H.
f)
Es werden im
Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht
gebildet.