Tagesordnung - 22. Sitzung des Samtgemeinderates
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der 21. Sitzung vom 07.11.2019 | 01SGM/2019/027 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses | ||||||
Ö 6 | Barrierefreie Umgestaltung des Busbahnhofes am Schulzentrum Gajenberg hier: Vorstellung der Planung | SGM/2019/266-01 | |||||
Ö 7 | Einstellung eines hauptamtlichen Schirrmeisters für die Feuerwehren in der Samtgemeinde Meinersen; hier: Antrag der SPD/Linke vom 28.10.2019 | SGM/2019/304 | |||||
Ö 8 | Digitalisierung der Feuerwehren vorantreiben, mobile Endgeräte für den Einsatz bereitstellen; hier: Antrag der SPD/Linke vom 28.10.2019 | SGM/2019/305 | |||||
Ö 9 | Neugestaltung des Schulhofes an der Grundschule Hillerse | SGM/2019/307 | |||||
Ö 10 | Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors für die Realschule Meinersen; hier: Außerplanmäßige Ausgabe | SGM/2019/308 | |||||
Ö 11 | Rathaus 2 - Umnutzung des Objektes "ehemaliges Flüchtlingswohnheim" als Büroarbeitsplätze für die Samtgemeinde hier: Planungsauftrag | SGM/2019/310 | |||||
Ö 12 | Neue Vereinbarung über die Zuweisung gemäß § 118 Niedersächsisches Schulgesetz - NSchG- zwischen dem Landkreis Gifhorn und den Gebietseinheiten | SGM/2019/313 | |||||
Ö 13 | Umbildung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration der Samtgemeinde Meinersen | SGM/2019/317 | |||||
Ö 14 | Neubau Feuerwehrhaus Flettmar; hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln | SGM/2019/269-01 | |||||
Ö 15 | Hydrantenkonzept des Wasserverbandes Gifhorn | SGM/2019/303 | |||||
Ö 16 | Errichtung einer Garage am Feuerwehrhaus Ahnsen | SGM/2019/306 | |||||
Ö 17 | Anbau/ Umbau Jugendtreff Müden(Aller); Kompetenznetzwerk; 1. Wegfall der Anbaumaßnahme am Gebäude des Jugendtreffs Müden(Aller), Schulstraße 2, 38539 Müden (Aller) 2. Beauftragung der Planungsleistungen Leistungsphase 4 - 9 hier: Eilentscheidunggemäß § 89 NKomVG | SGM/2018/195-02 | |||||
Ö 18 | Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Jahr 2020 | SGM/2019/292-06 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 22.435.700 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 23.220.700 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 21.619.200 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 21.243.800 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.383.100 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 5.154.300 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.771.200 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.138.400 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag:
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 26.773.500 € - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 27.536.500 €
b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.771.200 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.845.000 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
e) Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 9.985.400 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:
32,42 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.
f) 1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 GemHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/ -auszahlungen gegeben ist.
3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr.: 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 2.000.000 € übersteigt.
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Ö 19 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 19.1 | Worte zum Jahresabschluss | ||||||
Ö 19.2 | Klimapakt Haushaltsauswirkungen | ||||||
Ö 20 | Schließung der Sitzung | ||||||
N 21 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 22 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 23 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 24 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 25 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 26 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 27 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 28 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 29 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 30 | (nichtöffentlich) | ||||||