Tagesordnung - 22. Sitzung des Samtgemeinderates  

Bezeichnung: 22. Sitzung des Samtgemeinderates
Gremium: Samtgemeinderat Meinersen
Datum: Do, 19.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:54 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturzentrum - großer Saal
Ort: Kulturzentrum Meinersen, Am Eichenkamp 1, 38536 Meinersen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 21. Sitzung vom 07.11.2019  
01SGM/2019/027  
     
   
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses      
Ö 6     Barrierefreie Umgestaltung des Busbahnhofes am Schulzentrum Gajenberg hier: Vorstellung der Planung
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SGM/2019/266-01  
Ö 7     Einstellung eines hauptamtlichen Schirrmeisters für die Feuerwehren in der Samtgemeinde Meinersen; hier: Antrag der SPD/Linke vom 28.10.2019  
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SGM/2019/304  
Ö 8     Digitalisierung der Feuerwehren vorantreiben, mobile Endgeräte für den Einsatz bereitstellen; hier: Antrag der SPD/Linke vom 28.10.2019  
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SGM/2019/305  
Ö 9     Neugestaltung des Schulhofes an der Grundschule Hillerse
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SGM/2019/307  
Ö 10     Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors für die Realschule Meinersen; hier: Außerplanmäßige Ausgabe  
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SGM/2019/308  
Ö 11     Rathaus 2 - Umnutzung des Objektes "ehemaliges Flüchtlingswohnheim" als Büroarbeitsplätze für die Samtgemeinde hier: Planungsauftrag  
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SGM/2019/310  
Ö 12     Neue Vereinbarung über die Zuweisung gemäß § 118 Niedersächsisches Schulgesetz - NSchG- zwischen dem Landkreis Gifhorn und den Gebietseinheiten  
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SGM/2019/313  
Ö 13     Umbildung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration der Samtgemeinde Meinersen  
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SGM/2019/317  
Ö 14     Neubau Feuerwehrhaus Flettmar; hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln  
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SGM/2019/269-01  
Ö 15     Hydrantenkonzept des Wasserverbandes Gifhorn  
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SGM/2019/303  
Ö 16     Errichtung einer Garage am Feuerwehrhaus Ahnsen  
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SGM/2019/306  
Ö 17     Anbau/ Umbau Jugendtreff Müden(Aller); Kompetenznetzwerk; 1. Wegfall der Anbaumaßnahme am Gebäude des Jugendtreffs Müden(Aller), Schulstraße 2, 38539 Müden (Aller) 2. Beauftragung der Planungsleistungen Leistungsphase 4 - 9 hier: Eilentscheidunggemäß § 89 NKomVG  
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SGM/2018/195-02  
Ö 18     Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Jahr 2020
Enthält Anlagen
SGM/2019/292-06  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf  22.435.700 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf  23.220.700 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf  0 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf  0 €

 

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  21.619.200 €

2.2  der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  21.243.800 €

 

2.3  der Einzahlungen für Investitionstätigkeit  1.383.100 €

2.4  der Auszahlungen für Investitionstätigkeit  5.154.300 €

 

2.5  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit  3.771.200 €

2.6  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit  1.138.400 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag:

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 26.773.500 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 27.536.500 €

 

 

b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.771.200 € festgesetzt.

 

c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.845.000 € festgesetzt.

 

d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

e) Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 9.985.400 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

32,42 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

f)

1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 GemHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/ -auszahlungen gegeben ist.

 

3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr.: 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 2.000.000 € übersteigt.

 

Ö 19     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 19.1     Worte zum Jahresabschluss      
Ö 19.2     Klimapakt Haushaltsauswirkungen      
Ö 20     Schließung der Sitzung      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 26     (nichtöffentlich)      
N 27     (nichtöffentlich)      
N 28     (nichtöffentlich)      
N 29     (nichtöffentlich)      
N 30     (nichtöffentlich)      
               

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