Tagesordnung - ABGESAGT_!_ 29. Sitzung des Samtgemeinderates  

Bezeichnung: ABGESAGT_!_ 29. Sitzung des Samtgemeinderates
Gremium: Samtgemeinderat Meinersen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturzentrum - großer Saal
Ort: Kulturzentrum Meinersen, Am Eichenkamp 1, 38536 Meinersen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 28. Sitzung vom 05.11.2020  
01SGM/2020/035  
     
   
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses      
Ö 6     Änderung 39b des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen; - Fläche in Leiferde - hier: Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
SGM/2018/138-04  
Ö 7     Einsatz von privaten Endgeräten in der Ratsarbeit  
Enthält Anlagen
SGM/2020/389  
Ö 8     Spielkreis Dalldorfer Zwerge e. V. und Spielgruppe Zwergenland e. V.; hier: Gemeinsamer Antrag auf Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft in der "Kinderladen-Initiative Hannover e. V."  
Enthält Anlagen
SGM/2020/390  
Ö 9     Antrag des Bürgerbusvereins; hier: Förderung des ÖPNV in der Samtgemeinde Meinersen durch Teilfinanzierung eines Einzelfahrscheins für Fahrgäste des Bürgerbusses  
Enthält Anlagen
SGM/2020/392  
Ö 10     Jugendtreff Meinersen; hier: Lösungsvorschlag zum Erhalt des Standortes
Enthält Anlagen
SGM/2020/393  
Ö 11     Umsatzsteuer - Optionsverlängerung zur Nichtanwendung des § 2b UStG bis zum 31.12.2022  
Enthält Anlagen
SGM/2020/395  
Ö 12     2. Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen; hier: Zuständigkeit für den Bauhof
SGM/2020/396  
Ö 13     Benennung eines Vertreters im Verbandsausschuss des Abwasserverbandes Braunschweig
Enthält Anlagen
SGM/2020/398  
Ö 14     Resolution zur Sicherstellung der Ganztagsschulen; hier: Unterstützung der Initiative der Samtgemeinde Brome  
Enthält Anlagen
SGM/2020/403  
Ö 15     Bericht des Hauptverwaltungsbeamten und der Gleichstellungsbeauftragten zur Berichtspflicht gemäß § 9 (7) NKomVG  
Enthält Anlagen
SGM/2020/405  
Ö 16     Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG hier: Sachspende von Hilfsmaterial zur Bewältigung der Corona-Pandemie für die Hauptschule der Samtgemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
SGM/2020/399  
Ö 17     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
SGM/2020/386-06  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1  der ordentlichen Erträge auf  23.571.200

1.2  der ordentlichen Aufwendungen auf  24.564.200

 

1.3  der außerordentlichen Erträge auf  0 €

1.4  der außerordentlichen Aufwendungen auf  7.000

 

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1  der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  22.719.200

2.2  der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  22.211.200

 

2.3  der Einzahlungen für Investitionstätigkeit  1.827.100

2.4  der Auszahlungen für Investitionstätigkeit  4.698.800

 

2.5  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit  4.569.700

2.6  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit  2.831.200

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag:

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes  26.458.200

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes  27.011.800

 

 

b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.871.700 €

 festgesetzt.

 

c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.610.000 € festgesetzt.

 

d)  Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen

 Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 €

 festgesetzt.

  

e) Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 11.614.000 € erhoben. Davon wird

 gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

 33,64 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

  

f)

1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1

 GemHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 €

 übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht

 kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu

 können.

 

2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG

 sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000.000 € übersteigen und keine

 Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen

 gegeben ist.

 

3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr: 1 NKomVG erheblich, wenn er den

 Betrag von 2.000.000 € übersteigt.

 

 

Ö 18     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 19     Schließung der Sitzung      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
               

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