Tagesordnung - ABGESAGT_!_ 29. Sitzung des Samtgemeinderates
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der 28. Sitzung vom 05.11.2020 | 01SGM/2020/035 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses | ||||||
Ö 6 | Änderung 39b des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen; - Fläche in Leiferde - hier: Feststellungsbeschluss | SGM/2018/138-04 | |||||
Ö 7 | Einsatz von privaten Endgeräten in der Ratsarbeit | SGM/2020/389 | |||||
Ö 8 | Spielkreis Dalldorfer Zwerge e. V. und Spielgruppe Zwergenland e. V.; hier: Gemeinsamer Antrag auf Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft in der "Kinderladen-Initiative Hannover e. V." | SGM/2020/390 | |||||
Ö 9 | Antrag des Bürgerbusvereins; hier: Förderung des ÖPNV in der Samtgemeinde Meinersen durch Teilfinanzierung eines Einzelfahrscheins für Fahrgäste des Bürgerbusses | SGM/2020/392 | |||||
Ö 10 | Jugendtreff Meinersen; hier: Lösungsvorschlag zum Erhalt des Standortes | SGM/2020/393 | |||||
Ö 11 | Umsatzsteuer - Optionsverlängerung zur Nichtanwendung des § 2b UStG bis zum 31.12.2022 | SGM/2020/395 | |||||
Ö 12 | 2. Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen; hier: Zuständigkeit für den Bauhof | SGM/2020/396 | |||||
Ö 13 | Benennung eines Vertreters im Verbandsausschuss des Abwasserverbandes Braunschweig | SGM/2020/398 | |||||
Ö 14 | Resolution zur Sicherstellung der Ganztagsschulen; hier: Unterstützung der Initiative der Samtgemeinde Brome | SGM/2020/403 | |||||
Ö 15 | Bericht des Hauptverwaltungsbeamten und der Gleichstellungsbeauftragten zur Berichtspflicht gemäß § 9 (7) NKomVG | SGM/2020/405 | |||||
Ö 16 | Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG hier: Sachspende von Hilfsmaterial zur Bewältigung der Corona-Pandemie für die Hauptschule der Samtgemeinde Meinersen | SGM/2020/399 | |||||
Ö 17 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 | SGM/2020/386-06 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 23.571.200 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 24.564.200 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 7.000 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 22.719.200 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 22.211.200 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.827.100 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 4.698.800 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 4.569.700 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.831.200 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag:
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 26.458.200 € - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 27.011.800 €
b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.871.700 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.610.000 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
e) Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 11.614.000 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:
33,64 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.
f) 1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 GemHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.
3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr: 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 2.000.000 € übersteigt.
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Ö 18 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 19 | Schließung der Sitzung | ||||||
N 20 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 21 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 22 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 23 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 24 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 25 | (nichtöffentlich) | ||||||