Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen
Gremium: Gemeinderat Meinersen
Datum: Do, 17.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:03 - 21:05   (öffentlich ab 19:33) Anlass: Sitzung
Raum: Kulturzentrum - großer Saal
Ort: Kulturzentrum Meinersen, Am Eichenkamp 1, 38536 Meinersen
Anlagen:
Anlage zu TOP 16 Stellungnahmen Dieckhorster Straße  
Anlage zu TOP 17 Stellungnahmen Forstweg  
Veränderungliste Stand 21.02.2022 zu TOP 22  

TOP   Betreff Vorlage

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 15.1     (nichtöffentlich)      
N 15.2     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 14.12.2021  
04MEI/2021/002  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 6     Kooperationsvertrag zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
MEI/2022/037  
Ö 7     Antrag auf Verkehrsberuhigung an Ortseingängen, hier Ortseingang Seershausen von Ohof kommend; hier: Antrag der Gruppe CDU / Bündnis 90 - Die Grüne im Gemeinderat Meinersen vom 29.11.2021
Enthält Anlagen
MEI/2021/019  
Ö 8     Antrag Schützenverein Ahnsen von 1858 e.V. vom 26.09.2021 Hier: Defizitausgleich 2020 aufgrund von Corona
Enthält Anlagen
MEI/2021/022  
Ö 9     Antrag auf Nutzung des Flurstücks 43/4 in der Gemarkung Ahnsen; hier: Antrag des Dampf Modell Club Ahnsen e.V. in Gründung vom 27.01.2022  
Enthält Anlagen
MEI/2022/041  
Ö 10     Zuschussantrag Aktiv für Menschen e.V. vom 16.09.2021 Hier: Weiterentwicklung des Konzeptes "Uhlenkamp 4"
Enthält Anlagen
MEI/2021/023  
Ö 11     Zuschussantrag für die Errichtung von Ballfangzäunen Hier: Antrag des TuS Seershausen / Ohof e.V. vom 08.09.2021
Enthält Anlagen
MEI/2021/025  
Ö 12     Zuschuss zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des JFV Kickers hier: Antrag des SV Meinersen Ahnsen Päse e.V. vom 07.01.2022
Enthält Anlagen
MEI/2022/028  
Ö 13     Besetzung der Mitglieder für die Wegebaukommission  
Enthält Anlagen
MEI/2021/026  
Ö 14     Bebauungsplan "Im Felde IV", Gemeindeteil Seershausen; hier: Vergabe eines Straßennamens
Enthält Anlagen
MEI/2018/112-03  
Ö 15     Bebauungsplan "Fläche Gödecke", 1. Änderung, mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), Gemeindeteil Seershausen hier: Vergabe eines Straßennamens
Enthält Anlagen
MEI/2021/355-03  
Ö 16     Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung", 1. Änderung, Gemeindeteil Meinersen hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
MEI/2021/402-01  
Ö 17     Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Forstweg", Gemeindeteil Päse hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
MEI/2021/376-01  
Ö 18     Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Holzweg", Gemeindeteil Seershausen hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
MEI/2022/031  
Ö 19     Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietung von Fahrradstellplätzen; Anpassung der Jahresmiete  
Enthält Anlagen
MEI/2022/036  
Ö 20     Erschließungsvertrag für das Wohnbaugebiet "Fläche Gödecke" in Seershausen  
Enthält Anlagen
MEI/2022/044  
Ö 21     Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt"
Enthält Anlagen
MEI/2022/043  
Ö 22     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
Enthält Anlagen
MEI/2021/016-04  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf 8.072.300 Euro

der ordentlichen Aufwendungen auf 8.499.700 Euro

 

der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro

der außerordentlichen Aufwendungen auf 17.200 Euro

 

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.532.600 Euro

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.662.000 Euro

 

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 367.500 Euro

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 956.000 Euro

 

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 588.500 Euro

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 235.200 Euro

                          

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 8.488.600 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 8.853.200 Euro

b)      Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) werden auf 588.500 € festgesetzt.

 

c)      Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.

 

d)      Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

e)      Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

  1.    Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)  450 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer  380 v.H.

 

f)         

  1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 80.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
  2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.
  3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 400.000 € übersteigt.

 

g)      Das Investitionsprogramm wird wie im Haushaltsplan dargestellt beschlossen.

 

 

 

Ö 23     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 23.1     Darstellung der Haushaltslage      
Ö 23.2     Vorbehaltsbeschlüsse      
Ö 23.3     Radweg Ahnsen      
Ö 23.4     Schaden am Bahnhof Ohof      
Ö 23.5     Stipendium im Künstlerhaus      
Ö 23.6     Vortrag zu 5G      
Ö 23.7     Vereinszuschüsse      
Ö 24     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 16 Stellungnahmen Dieckhorster Straße (559 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zu TOP 17 Stellungnahmen Forstweg (282 KB)      
Anlage 3 3 Veränderungliste Stand 21.02.2022 zu TOP 22 (133 KB)      
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