Tagesordnung - Sitzung des Samtgemeinderates  

Bezeichnung: Sitzung des Samtgemeinderates
Gremium: Samtgemeinderat Meinersen
Datum: Do, 21.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:32 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturzentrum - großer Saal
Ort: Kulturzentrum Meinersen, Am Eichenkamp 1, 38536 Meinersen
Anlagen:
Anlage_TOP5_Amtliche Mitteilungen  
Anlage_TOP22_1_Veränderungsliste vor Rat  
Anlage_TOP22_2_01b Doppel-Haushaltssatzung Samtgemeinde Meinersen 2024 2025 vor Rat  
Anlage_TOP22_3_Ergebnishaushalt vor Rat  
Anlage_TOP22_4_Finanzhaushalt vor Rat  
Anlage_TOP22_5_Haushalt extern 13.09.2023  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.06.2023  
01SGM/2023/014  
     
   
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht der Samtgemeindebürgermeisterin über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses      
Ö 6     Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hahnenhorn  
SGM/2023/189  
Ö 7     Ernennung eines stellvertretenden Samtgemeindebrandmeisters  
Enthält Anlagen
SGM/2023/190  
Ö 8     Einrichtung eines Mensa-Betriebes in Form einer GmbH hier: Erwerb der restlichen 10 %-Beteiligung an der SchulMensa Meinersen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG  
Enthält Anlagen
SGM/2021/442-03  
Ö 9     Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG hier: Weitere Geldspende für die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges  
Enthält Anlagen
SGM/2023/136-01  
Ö 10     Stabsraum für die Samtgemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
SGM/2023/148  
Ö 11     Einrichtung von Wohnmobil-Stellplätzen; hier: Antrag der Gruppe SPD/Die Linke vom 13.02.2023
Enthält Anlagen
SGM/2023/155  
Ö 12     Waldkindergarten Meinersen "Die Heidebären" hier: Überplanmäßiger Mehraufwand im Bereich der Transferaufwendungen für 2023ff
Enthält Anlagen
SGM/2023/176  
Ö 13     IT-Kosten 2023 hier: Überplanmäßige Aufwendungen  
Enthält Anlagen
SGM/2023/178  
Ö 14     Gründung/Einführung eines Kommunalen Entwicklungsbeirates in der Samtgemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
SGM/2023/180  
Ö 15     Benennung der Mitglieder der Steuerungsgruppe für Förderprojekt Kommunaler Entwicklungsbeirat
Enthält Anlagen
SGM/2023/181  
Ö 16     Gestaltung und Bewirtschaftung von Friedhöfen in der Samtgemeinde Meinersen Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 90 Die Grünen vom 03.08.2023  
Enthält Anlagen
SGM/2023/182  
Ö 17     Sachstandsbericht Integrationsbüro - Aktuelle Entwicklungen und Aussicht -  
Enthält Anlagen
SGM/2023/183  
Ö 18     Jahresabschluss Haushaltsjahr 2010 hier: Beschluss und Entlastung gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. §§ 128, 129 NKomVG  
Enthält Anlagen
SGM/2023/185  
Ö 19     Erweiterung der Abluftanlage in der Küche der Mensa der Samtgemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
SGM/2023/186  
Ö 20     Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Grundschule Hillerse; hier: Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 90 Die Grünen vom 10.06.2023  
Enthält Anlagen
SGM/2023/187  
Ö 21     Personelle Unterstützung der Kindertagestätten und -krippen; hier: Antrag der Gruppe CDU / Bündnis 90 Die Grünen vom 12.07.2023  
Enthält Anlagen
SGM/2023/188  
Ö 22     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025
Enthält Anlagen
SGM/2023/168-07  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

 

 2024 2025

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf 29.273.400 Euro 29.749.900 Euro

der ordentlichen Aufwendungen auf 31.912.600 Euro 32.249.900 Euro

 

der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro 0 Euro

der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen

aus lfd. Verwaltungstätigkeit 28.075.700 Euro 28.521.100 Euro

2.2 der Auszahlungen

aus lfd. Verwaltungstätigkeit 29.043.300 Euro 29.427.500 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.954.800 Euro 120.000 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 6.689.600 Euro 3.439.200 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit  3.234.800 Euro 4.647.000 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.422.600 Euro 3.038.300 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes  33.265.300 Euro 33.288.100 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 37.155.500 Euro 35.905.000 Euro

 

 

 

 

 

 

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 3.234.800 € und für das Haushaltsjahr 2025 auf 4.647.000 € festgesetzt.

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem in den Haushaltsjahren 2024 und 2025

Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

e)

Es wird eine Samtgemeindeumlage für 2024 in Höhe von 14.546.500 € und für 2025 in Höhe von 15.100.000 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

2024 41,10 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

2025 42,66 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

 

f)

  1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1
    KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 €
    übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in
    Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste
    Lösung ermitteln zu können.

 

  1. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2
    NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000.000 € übersteigen
    und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-
    auszahlungen gegeben ist.

 

  1. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er
    den Betrag von 2.000.000 € übersteigt.

 

Ö 23     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 24     Schließung der Sitzung      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Anlage_TOP5_Amtliche Mitteilungen (228 KB)      
Anlage 1 2 Anlage_TOP22_1_Veränderungsliste vor Rat (238 KB)      
Anlage 2 3 Anlage_TOP22_2_01b Doppel-Haushaltssatzung Samtgemeinde Meinersen 2024 2025 vor Rat (110 KB)      
Anlage 3 4 Anlage_TOP22_3_Ergebnishaushalt vor Rat (11 KB)      
Anlage 4 5 Anlage_TOP22_4_Finanzhaushalt vor Rat (16 KB)      
Anlage 5 6 Anlage_TOP22_5_Haushalt extern 13.09.2023 (1633 KB)      
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