Tagesordnung - 15. Sitzung des Samtgemeinderates  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Samtgemeinderates
Gremium: Samtgemeinderat Meinersen
Datum: Do, 20.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Landhaus Seershausen
Ort: Landhaus Seershausen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 12. Sitzung vom 30.08.2018  
01SGM/2018/016  
     
   
Ö 4     Genehmigung des Protokolls der 14. Sitzung vom 15.11.2018  
01SGM/2018/022  
Ö 5     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 6     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses      
Ö 7     Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Leiferde durch den Neubau einer Kindertagesstätte; hier: Objektbeschluss
Enthält Anlagen
SGM/2017/133-03  
Ö 8     Erweiterung Grundschule Leiferde; hier: Objektbeschluss
Enthält Anlagen
SGM/2018/187-01  
Ö 9     Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Meinersen hier: Anbau Kindertagesstätte Meinersen-Süd  
Enthält Anlagen
SGM/2018/216  
Ö 10     Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Müden durch den Krippenanbau Müden; hier: Objektbeschluss
Enthält Anlagen
SGM/2018/217  
Ö 11     Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Meinersen; hier: Quartiersentwicklung Kreuzkamp Meinersen  
Enthält Anlagen
SGM/2018/219  
Ö 12     Umbildung des Schulausschusses  
Enthält Anlagen
SGM/2018/222  
Ö 13     Umbildung des Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration  
Enthält Anlagen
SGM/2018/224  
Ö 14     Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter im Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration sowie Schulausschuss  
Enthält Anlagen
SGM/2018/228  
Ö 15     Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
SGM/2018/221  
Ö 16     Prioritätensetzung für Maßnahmen der Bauunterhaltung und sächlichen Ausstattung in den Schulen der Samtgemeinde Meinersen
SGM/2018/179  
Ö 17     Verlängerung des "Betrauungsakts für die Tourismusorganisation - Südheide Gifhorn GmbH"  
Enthält Anlagen
SGM/2018/223  
Ö 18     Umbau/Anbau Ortsschule Meinersen hier: Mehrkosten  
Enthält Anlagen
SGM/2017/048-02  
Ö 19     Projekt "Uhlenkamp 4 (Meinersen) des Vereins Flüchtlingshilfe Samtgemeinde Meinersen e. V.; hier: Zuschussantrag vom 27.09.2018
Enthält Anlagen
SGM/2018/214  
Ö 20     Beschluss eines Lärmaktionsplanes für die Samtgemeinde Meinersen  
Enthält Anlagen
SGM/2018/225  
Ö 21     Widmung einer Gemeindeverbindungsstraße im Außenbereich  
Enthält Anlagen
SGM/2018/206  
Ö 22     Resolution des Samtgemeinderates zur Verbesserung/Wiederherstellung der örtlichen Infrastruktur bezüglich der "Okerbrücke" in Meinersen und der "Allerbrücke" in Müden (Aller), Gemeindeteil Ettenbüttel, sowie zukünftiger Brückensanierungen  
Enthält Anlagen
SGM/2018/226  
Ö 23     Antrag des Waldkindergartens auf Bezuschussung zum Kauf eines neuen Bauwagens
Enthält Anlagen
SGM/2018/220  
Ö 24     Antrag der Gruppe SPD/Linke; hier: Verkauf des Jugendtreffs Meinersen
Enthält Anlagen
SGM/2018/147-01  
Ö 25     Antrag der Gruppe SPD/Linke vom 28.11.2018; hier: Halbstundentakt von Hannover nach Wolfsburg, Tarifangleichung zwischen RVB und GVH  
Enthält Anlagen
SGM/2018/229  
Ö 26     Antrag der Gruppe CDU/ Bündnis 90 die Grünen hier: Einrichtung eines Telefon-Service-Centers; Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Wolfsburg zum Betrieb eines gemeinsamen Service Centers  
Enthält Anlagen
SGM/2018/196  
Ö 27     Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Jahr 2019
Enthält Anlagen
SGM/2018/204-06  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

 

a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 

    

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 

    

1.1  der ordentlichen Erträge auf 20.665.200

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 21.230.200

    

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 65.000

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf  0 €

    

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

    

2.1  der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 19.867.500

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 19.228.000

    

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.015.600

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.831.900

    

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit  816.300

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.126.400

    

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes  21.699.400

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes  22.192.500

    

b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 816.300 € festgesetzt.

    

c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.135.000 € festgesetzt.

 

d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

e) Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 8.972.500 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

 36,6 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

f)  

  1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 GemHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

  1. Auszahlungs oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/- auszahlungen gegeben ist.

 

  1. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr: 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 2.000.000 € übersteigt.

 

 

Ö 28     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 29     Schließung der Sitzung      
N 30     (nichtöffentlich)      
N 31     (nichtöffentlich)      
N 32     (nichtöffentlich)      
N 33     (nichtöffentlich)      
N 34     (nichtöffentlich)      
N 34.1     (nichtöffentlich)      
N 35     (nichtöffentlich)      
               

Nach oben springen